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Ausschreibungen
Bewerbungen für Ausschreibungen
Möchten Sie sich für kleinere Bau- und Dienstleistungsaufträge (insbesondere Beschränkte Ausschreibungen) bewerben, benötigen Sie ein Bewerbungsschreiben und gültige Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
1. des Finanzamtes (nicht zu verwechseln mit der Freistellungsbescheinigung)
2. der Krankenkasse/ -kassen und
3. der Berufsgenossenschaft.
Nur wenn keine aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen vorhanden sind, können Sie auch Selbsterklärungen abgeben. Die Selbsterklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. (Diese finden Sie rechts zum Download.)
Ist Ihre Firma im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin, oder der Auftragsberatungsstelle (ABSt) Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg Vorpommern eingetragen, entfallen die o.g. Unbedenklichkeitsbescheinigungen. In diesem Fall teilen Sie uns bitte die gültige ULV-Nummer mit.
Wenn Ihr Unternehmen im „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.“ angemeldet ist, benötigen wir dann nur die Präqualifizierungsbestätigung dieser Eintragung mit der Präqualifikations-Nummer.
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Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
