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© Credits: AdobeStock / SnapVault
Soziale Verantwortung

Menschenrechte

Wir als degewo bekennen uns zu den Menschenrechten und haben diese in unserem täglichen Handeln verankert.

I. Vorbemerkung

degewo ist eines der größten städtischen Wohnungsunternehmen Berlins, Gesellschafter ist das Land Berlin. Als kommunales Wohnungsunternehmen hat degewo den satzungsmäßigen Auftrag, zu tragbaren Belastungen Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung, darunter Haushalte mit geringem Einkommen, zu errichten und zu bewirtschaften.

Die nach dem LkSG verpflichtete Gesellschaft des degewo-Konzerns ist ab Januar 2024 die degewo AG als Konzernmuttergesellschaft. Zum eigenen Geschäftsbereich der degewo AG zählen gemäß § 2 Abs. 6 S. 3 LkSG die Tochtergesellschaften, die sie bei der Erfüllung ihrer satzungsmäßigen Zwecke unterstützen.

Zu den Tochtergesellschaften gehören unter anderem die bestandshaltenden Objektgesellschaften und die Dienstleistungsgesellschaften, namentlich die gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH, die degewo Gebäudeservice GmbH, die degewo Technische Dienste GmbH und die degewo netzWerk GmbH. Diese Gesellschaften erbringen Dienstleistungen rund um die Immobilie und leisten damit einen nachhaltigen Beitrag im Rahmen der Bewirtschaftung der Immobilien. Sie haben somit eine besondere Bedeutung für die Wertschöpfungskette im degewo-Konzern.

Diese Grundsatzerklärung beschreibt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) das Verfahren, mit dem wir den gesetzlich bestimmten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten nachkommen. Zudem enthält diese Grundsatzerklärung Angaben zu den auf Grundlage einer Risikoanalyse festgestellten prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken und bringt unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an unsere Beschäftigten und die Zulieferer in der Lieferkette zum Ausdruck.

II. Erwartungen und Maßnahmen bei degewo

1. Unser Bekenntnis zu Menschenrechten

Wir als degewo bekennen uns zur Internationalen Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen, der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie zu den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Wir haben diese als Grundlage für die Art und Weise, wie wir unsere Geschäfte führen wollen, in unserem täglichen Handeln verankert.

Bei jeglicher Tätigkeit zur Erfüllung ihrer Geschäftszwecke halten sich sämtliche Gesellschaften des degewo-Konzerns stets an bundes- und landesgesetzliche Regelungen sowie an europäische und internationale Standards.

Als Arbeitgeberin ist es uns wichtig, soziale Verantwortung für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. Aus diesem Grund wurde bereits eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich Lohn, Altersvorsorge, Gesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Schutz vor Diskriminierung und Förderung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgesetzt.

Ergänzend bekennen wir uns in unserem kürzlich weiterentwickelten Leitbild zu den Prinzipien des gemeinsamen Handelns. Unsere Grundsätze werden von unseren Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Miteinander und in der täglichen Arbeit gelebt.

An unsere Dienstleister und Zulieferer stellen wir ebenso hohe Anforderungen an regelkonformes Handeln wie an uns selbst. Vor diesem Hintergrund haben wir die Erwartung an die Einhaltung vorbezeichneter Standards auch bei diesen.

degewo ist es ebenfalls wichtig, sich auch mit anderen Unternehmen auszutauschen und zu vernetzen. Deshalb beteiligen wir uns aktiv in entsprechenden Gremien. Als degewo beachten wir die Interessen aller betroffenen Personengruppen, insbesondere der Schutz von besonders gefährdeten Personengruppen soll so gefördert werden.

2. LkSG-Risikomanagement

2.1 Risikoanalyse

Um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei unseren unmittelbaren Dienstleistern und Zulieferern zu identifizieren, werden wir gemäß § 5 LkSG ab dem Jahr 2024 jährlich sowie anlassbezogen eine Risikoanalyse durchführen.

Mit Hilfe eines kontinuierlich aktualisierten Risikoanalyseprozesses, ermitteln und bewerten wir die relevanten Menschenrechts- und Umweltthemen sowie die potenziell Betroffenen unserer eigenen Geschäftstätigkeit bzw. unserer unmittelbaren Geschäftspartner. Im Rahmen des Risikoanalyseprozesses identifizieren wir zunächst anhand einer abstrakten Betrachtung branchen-, warengruppen- und etwaige länderspezifische Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei Dienstleistern und Zulieferern. Besteht eine erhöhte Risikodisposition, werden der konkrete Geschäftsbereich bzw. die konkreten Dienstleister und Zulieferer im zweiten Schritt im Rahmen einer konkreten Risikoanalyse auf prioritäre menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken hin untersucht.

Den vorgenannten Prozess wenden wir anlassbezogen bei substantiierter Kenntnis von Verstößen auch auf unsere mittelbaren Zulieferer und Dienstleister an.

Menschenrechtsverstöße und umweltbezogene Risiken werden von uns nicht toleriert. Um identifizierte Risiken zu vermeiden, haben wir vielfältige Präventionsmaßnahmen ergriffen. Bei tatsächlichen Verstößen, wenden wir effektive und auf den Einzelfall abgestimmte Abhilfemaßnahmen an.

Dabei setzt degewo frühzeitig Maßnahmen zur Prävention und Verminderung nachteiliger menschenrechtsbezogener und umweltbezogener Auswirkungen und Risiken um, die wir erkannt und priorisiert haben. Ein wichtiges Instrument sind die in dieser Grundsatzerklärung niedergelegten Vorgaben, die unsere Erwartungshaltung widerspiegeln und den verbindlichen Handlungsrahmen für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Dienstleister und Lieferanten vorgeben.

Die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards sind ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleister- und Lieferantenauswahl. Wir erwarten außerdem von unseren Geschäftspartnern, diese menschenrechtlichen und umweltbezogenen Erwartungen an deren Dienstleister und Lieferanten wie bspw. Sub- oder Nachunternehmer weiterzugeben.

So lassen wir uns die Einhaltung der menschenrechtlichen, sozialen und ökologischen Standards von unseren Geschäftspartnern bestätigen. Daher sind die vom Land Berlin vorgegebenen Rahmenbedingungen in Bezug auf Beschaffungsrichtlinien (z.B. insbesondere Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz) Vertragsgrundlage bei degewo. So stellen die ILO-Kernarbeitsnormen für degewo und die Geschäftspartner ein notwendiges Element der Geschäftsbeziehung dar. Gleiches gilt auch für die Frauenförderung und die Einhaltung des Landesgleichstellungsgesetzes. Die Einhaltung dieser Vorgaben wird durch eine unabhängige Stelle überprüft. Festgestellte Verstöße von Geschäftspartnern werden konsequent verfolgt und können bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Von unseren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwarten wir, dass sie sich bei ihren täglichen Entscheidungen an unseren in dieser Grundsatzerklärung niedergeschriebenen Richtlinien orientieren. Sie werden regelmäßig u.a. in Online Schulungen zu ordnungsgemäßem Verhalten und Compliance unterwiesen und gestärkt. Die Inhalte der Trainings umfassen insbesondere das richtige Verhalten am Arbeitsplatz, die ethische Entscheidungsfindung sowie die Einhaltung relevanter Gesetze und Vorschriften.

In unserem eigenen Geschäftsbereich und unseren Lieferketten haben wir als sensible Bereiche insbesondere die menschenrechtsbezogenen Themen Arbeitsschutz, Arbeitszeiten und Diskriminierung identifiziert. Etwaige negative Auswirkungen in diesen Bereichen werden bei den dargelegten Präventionsmaßnahmen besonders berücksichtigt.

2.2 Dokumentation und Anpassung des Risikomanagements

Die Erfüllung der Sorgfaltspflichten wird fortlaufend überwacht und dokumentiert. Die Dokumentation wird mindestens sieben Jahre aufbewahrt.

Die Wirksamkeit der implementierten Präventions- und Abhilfemaßnahmen wird regelmäßig sowie anlassbezogen überprüft. Zudem überprüfen wir stetig, wie wir unseren Ansatz zur Achtung der Menschenrechte und Umweltaspekte verbessern und stärken können. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung unserer Standards und Richtlinien.

Die gewonnenen Erkenntnisse nehmen Einfluss auf die betroffenen Bereiche, das Risikomanagement und in die Leitlinien von degewo.

2.3 Beschwerdemanagement

Für Beschwerden nach dem LkSG steht bei degewo das konzernweite und themenübergreifende Meldesystem für interne wie externe Beschwerden mit verschiedenen Kontaktkanälen offen.

Das Beschwerdeverfahren nach dem LkSG ergänzt insoweit das bereits bestehende Hinweisgebersystem zur Meldung von Verstößen gegen Gesetze und interne Richtlinien nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

In dem Beschwerdeverfahren nach dem LkSG können Verdachtsmomente über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen gemeldet werden, die durch das wirtschaftliche Handeln von degewo im eigenen Geschäftsbereich oder bei Dienstleistern oder Zulieferern entstanden sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner oder Dritte können Hinweise sowohl intern als auch extern melden. Das Beschwerdeverfahren ist über die degewo Website für jedermann und zu jeder Zeit zugänglich.

Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche menschenrechts- und umweltbezogene Verletzungen werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten, ausgewogenen und nachvollziehbaren Prozesses bearbeitet. Die im Rahmen des Beschwerdeverfahrens abgegebenen Meldungen werden vertraulich behandelt. Es ist darauf ausgerichtet, dass es für die Hinweisgebenden aufgrund ihrer Meldungen zu keinen Benachteiligungen kommt. Die Personen, die mit der Bearbeitung der Hinweise und der Erörterung des Sachverhalts des Hinweisgebenden betraut sind, sind zum unparteiischen Handeln verpflichtet. Sie nehmen ihre Aufgaben unabhängig und ohne Bindung an Weisungen wahr. Sie sind zu Verschwiegenheit verpflichtet. Wir haben für das Beschwerdeverfahren eine Verfahrensordnung festgelegt und im Internet veröffentlicht.

3. Berichtspflicht

Der Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach den Anforderungen des LkSG wird durch die degewo jährlich, erstmals im Jahr 2025 gemäß den gesetzlichen Vorgaben dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle übermittelt sowie auf unserer Internetseite veröffentlicht.

4. Verantwortlichkeiten

Der Vorstand von degewo trägt die Verantwortung für die Menschenrechtsstrategie und delegiert die entsprechenden Aufgaben an die zuständigen Geschäftsbereiche und Funktionen. In der täglichen Umsetzung der Inhalte tragen alle Konzern-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Beitrag dazu bei.

Für die Überwachung des Risikomanagements im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist der Leitungskreis Compliance von degewo verantwortlich, in dem der Vorstand regelmäßig, mindestens einmal jährlich, über die Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten informiert wird. Von diesem Gremium aus werden auch die sich hieraus entwickelnden Themen verantwortet.

5. Änderung / Aktualisierung

Diese Grundsatzerklärung wird in regelmäßigen Abständen überprüft, fortgeschrieben und aktualisiert, um veränderte Umstände und Prozesse zu berücksichtigen und in der jeweils aktuellen Fassung auf unserer Website veröffentlicht.


 

21.12.2023, Version 1

Vorstand der degewo AG