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14.02.17

Mietanpassungen im Sozialen Wohnungsbau

Im Rahmen der sozialverträglichen Mietenpolitik hat degewo im Januar 2017 stadtweit
in 1.741 Fällen Mietanpassungen auf Grund von planmäßigen Verzichtsabbauten
aus planmäßig getilgten Darlehen bei Objekten mit vorzeitiger und vollständiger
Rückzahlung der Aufwendungsdarlehen vorgenommen.
Hierbei handelt es sich um Mietanpassungen nach den Regeln des Sozialen Wohnungsbaus
- insbesondere nach dem Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
und dem Wohnungsbindungsgesetz -, bei denen Mieterhöhungen, welche in den
vergangenen Jahren jeweils zum Stichtag 01.04. nicht ausgeübt wurden, nachgeholt
wurden.
In diesem Zusammenhang hat degewo bewusst auf rückwirkende Mietanpassungen
verzichtet und lediglich eine Erhöhung für die Zukunft, mit Wirkung zum
01.03.2017 angekündigt. Es handelt sich ausdrücklich nicht um eine Mieterhöhung
zum 01.04.2017, welche nach den Ankündigungen des Senates ausgesetzt wird.
degewo informiert alle betroffenen Mieter auf mögliche Zuschüsse oder Beratungen
per Brief. Seit dem 1. Januar 2016 haben alle Berlinerinnen und Berliner, die in
Sozialwohnungen wohnen, Anspruch auf einen Mietzuschuss gemäß dem Berliner
Wohnraumversorgungsgesetz (WoVg Bln).
degewo betreibt Quartiersentwicklung und stärkt Nachbarschaften: Für Mieter, bei
denen die Mietanpassung trotz Inanspruchnahme von Zuschüssen eine besondere
Härte darstellt, bietet degewo individuelle Lösungswege nach Absprache und Härtefallprüfung
gemäß WoVG.
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften befinden sich zum Abschluss einer
Kooperationsvereinbarung „Leistbare Mieten, Wohnungsneubau und soziale Wohnraumversorgung“
derzeit in Abstimmung mit den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung
und Wohnen sowie Finanzen, weshalb eine Aussage zum weiteren Umgang
mit ausgesprochenen Mietanpassungen in 2017 noch nicht getroffen werden
kann.