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© Adobe Stock, marco
Wohnen & Service

Hilfe bei Mietschulden

Geraten Sie mit Ihren Mietzahlungen in Rückstand, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir helfen Ihnen und finden gemeinsam eine Lösung. Erfahren Sie mehr.

Hilfe bei Mietschulden

Wir verstehen, dass es manchmal finanzielle Schwierigkeiten geben kann, die zu Verzögerungen bei der Mietzahlung führen. In solchen Fällen ist es wichtig, dass Sie uns umgehend informieren. Nur so können wir eine für beide Seiten gute Regelung finden, die es Ihnen ermöglicht, Ihre offenen Zahlungen zu begleichen und die Wohnung zu behalten.

Frühzeitige Kommunikation

Wenn sich abzeichnet, dass Sie Schwierigkeiten mit der Miete haben werden, bitten wir Sie, uns so früh wie möglich zu informieren. Wir sind daran interessiert, gemeinsam Lösungen zu finden, bevor sich offene Beträge ansammeln.

Wenden Sie sich dazu an unsere Zentrale Kundenberatung:

Wenn Sie möchten, kommen wir zu Ihnen nach Hause und erarbeiten gemeinsam und diskret mit Ihnen eine Lösung. Diese Leistung ist für Sie kostenlos.

Abbau der Rückstände

Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen beim Abbau etwaiger Rückstände und damit den Erhalt Ihrer Wohnung zu helfen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir eine individuelle Vereinbarung, die es Ihnen ermöglicht, die ausstehenden Mietzahlungen in überschaubaren monatlichen Raten zu begleichen.

Ganz egal, ob es sich um ausstehende Miete oder die Nachzahlung von Betriebskosten handelt – je schneller Sie aktiv werden, desto größer ist unser gemeinsamer Handlungsspielraum und damit Ihre Chance, weitere Schulden und vor allem den Verlust Ihrer Wohnung zu vermeiden.

Härtefallprüfung

Sollte die aktuelle Miethöhe aufgrund Ihrer persönlichen Situation für Sie zu einer sozialen Härte führen, prüfen wir Ihren Fall und werden gemeinsam eine Lösung finden.

Das Leistbarkeitsversprechen der landeseigenen Berliner Wohnungsgesellschaften gibt Ihnen als Mieter die Sicherheit, nicht mehr als 27% Ihres Haushaltsnettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden zu müssen. *

Informationen zur

* sofern bestimmte Einkommens- und Wohnflächengrenzen eingehalten werden

Ansprache des Jobcenters

Sofern Sie erwerbsfähig, aber derzeit arbeitslos sind, gehen Sie unverzüglich zu dem für Sie zuständigen Jobcenter, um sich dort nach Möglichkeiten zu erkundigen und ggf. folgende Anträge zu stellen:

  • Antrag auf Schuldenübernahme der bereits aufgelaufenen Mietschulden
  • Antrag auf Direktzahlung der künftigen Miete an den Vermieter

Kontaktieren Sie das Bezirksamt

Beziehen Sie keine Leistungen vom Jobcenter oder lehnt dieses die Übernahme der Mietschulden ab, nehmen Sie schnellstmöglich Kontakt zu dem für Sie zuständigen Bezirksamt/Sozialamt auf und stellen Sie dort einen Antrag auf Übernahme Ihrer Mietschulden.


 

Auch wir wollen den Verlust der Wohnung oder eine SCHUFA-Eintragung nicht. Kostspielige anwaltliche und gerichtliche Schritte können nur vermieden werden, wenn wir sehen, dass Sie sich schnellstmöglich um den Abbau Ihres Rückstandes kümmern.

Also zögern Sie nicht, sich mit uns unter den genannten Kontaktdaten in Verbindung zu setzen. Wir helfen Ihnen gerne!

Zögern Sie nicht!

Kontaktieren Sie die Kolleginnen und Kollegen der Zentralen Kundenberatung telefonisch oder im „Meine degewo"-Serviceportal. 

Zentrale Kundenberatung

Tel: 030 26485 – 5000

„Meine degewo"-Serviceportal