Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit

Nahaufnahme einer rechten Hand auf einer schwarzen Computermaus neben einem geöffneten Laptop. Die andere Hand liegt auf der Tastatur. Beide Geräte stehen auf einem Holztisch, der Hintergrund ist unscharf.

degewo AG ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (BIKTG Bln) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Angebote www.degewo.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Der Webauftritt wurde im Rahmen eines Relaunches neu veröffentlicht. Eine vollständige Prüfung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV 2.0 auf Grundlage der EN 301 549 erfolgt im Anschluss.

Erst nach Abschluss dieser Prüfung kann verbindlich benannt werden, in welchen Bereichen der Webauftritt mit den Anforderungen vereinbar ist und wo gegebenenfalls noch Barrieren bestehen.

Noch nicht barrierefreie Inhalte

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung ist der Webauftritt noch nicht vollständig geprüft. Daher können noch keine abschließenden Aussagen zu bestehenden technischen Barrieren getroffen werden.

Bekannt ist derzeit:

  • Inhalte in Leichter Sprache stehen noch nicht zur Verfügung.
  • Inhalte in Deutscher Gebärdensprache stehen noch nicht zur Verfügung.

Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 27. April 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Relaunches. Eine vollständige Prüfung nach BITV 2.0 auf Grundlage der EN 301 549 erfolgt im Anschluss.

Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Nutzen Sie bitte unser Kontaktformular um Ihre Fragen, Anmerkungen, Lob oder Kritik zum Thema Barrierefreiheit an uns zu richten.

Wenn Sie auf Ihre Mitteilung oder Anfrage zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden.

Zuständig ist die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit Berlin

Link zum Kontaktformular:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/formular.804443.php

Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit:
https://www.berlin.de/sen/inneres/moderne-verwaltung/digitale-barrierefreiheit/landesbeauftragte/