Mieterbeiräte
Ihr Kiez. Ihre Stimme. Ihr Mieterbeirat.
In vielen degewo‑Kiezen sind sie längst unverzichtbar: die Mieterbeiräte. Sie bestehen aus engagierten Nachbarinnen und Nachbarn, die die Interessen der Mietenden vertreten und wichtige Ansprechpersonen im Quartier sind. Als Stimme der Nachbarschaft stehen sie im regelmäßigen Austausch mit degewo und zwar direkt, nah und auf Augenhöhe.
Finden Sie Ihren Mieterbeirat
Was macht ein Mieterbeirat
Was macht ein Mieterbeirat?
- vertritt die Anliegen unserer Mietenden im Quartier
- ist Bindeglied zwischen Nachbarschaft und degewo
- bringt Ortskenntnisse, Erfahrungen und Hinweise ein
- wirkt bei Themen wie Neubau, Modernisierung oder Gestaltung des Wohnumfelds mit
- erkennt frühzeitig Herausforderungen im Kiez und gibt sie weiter
Wie viele Personen gehören dazu?
- In der Regel drei bis fünf Mitglieder
- Ein Mieterbeirat vertritt durchschnittlich ca. 1.700 Wohnungen
Wie können Sie im Kiez wirken?
Als Mieterbeirat können Sie:
- Sprechstunden für Nachbarinnen und Nachbarn anbieten
- Fragen rund ums Wohnen aufnehmen (z. B. Betriebskosten, Müllentsorgung,
geplante Maßnahmen) - Anregungen zur Gestaltung des Wohnumfelds geben
- Veranstaltungen organisieren (Feste, Spielenachmittage, Kiezspaziergänge)
- Mietende zur Mitgestaltung aktivieren (Gärtnern, Umweltaktionen, Beteiligung)
- sich im Netzwerk Mietergremien der „Sicheres Wohnen – AöR“ engagieren
Warum sich Engagement lohnt?
- Pauschale Aufwandsentschädigung
- Versicherungsschutz während der Tätigkeit
- Ehrenamtskarte Berlin
- Teilnahme am Tag der Mietergremien
- Fortbildungsangebote (z. B. Mietrecht, Nachbarschaftsarbeit)
- fünf Jahre Amtszeit im gewählten Mieterbeirat
- Jahresauftaktveranstaltung mit Infos zu den Quartieren
Ich bringe mich gerne ein, tue etwas für mein Umfeld und mag es, die Ergebnisse meiner Arbeit zu sehen. Durch mein Engagement im degewo-Mieterbeirat kann ich das verwirklichen.
Satzung für Mieterbeiräte
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben seit März 2023 eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).
Mehr Informationen zur Satzung
Alle Mieterbeiräte hatten anschließend in einem Workshop die Möglichkeit, die Inhalte der Mustersatzung zu diskutieren und zu finalisieren. Dazu entsendeten die Mieterräte jedes LWU je ein Mitglied in den Workshop. Grundlage der Entwurfsfassung waren
- das novellierte Wohnraumversorgungsgesetz,
- die aktuell gültige Satzung und Wahlordnung der Mieterräte der LWU gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln,
- die in ihrer Gültigkeit verlängerten Leitlinien für Mieterbeiräte (die damit abgelöst werden),
- die Inhalte der individuellen Vereinbarungen der LWU.
Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU tritt die Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo am 01.01.2024 in Kraft. Ihre Umsetzung und Kompatibilität mit den rechtlichen Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind, wird nach 2 Jahren überprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.