Geraten Sie mit Ihren Mietzahlungen in Rückstand, informieren Sie uns bitte umgehend. Wir helfen Ihnen und finden gemeinsam eine Lösung. Erfahren Sie mehr.
Wer Platz in seiner Wohnung übrighat oder sich die Mietkosten aufteilen möchte, kann seine Wohnung untervermieten. Dafür gibt es allerdings einiges zu beachten.