Ihr eigenes Balkonkraftwerk
Mit einem Balkonkraftwerk nachhaltig Strom erzeugen – wir von degewo begleiten Sie dabei. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie Ihre Anlage sicher installieren können.
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie die Sonne dazu bringen können, für Sie kostenlosen Strom zu erzeugen? Mit einer Photovoltaikanlage für Ihren Balkon – oft auch Balkonkraftwerk oder Balkonsolaranlage genannt – ist das möglich. Damit Ihre Anlage sicher installiert werden kann, sind ein paar Dinge zu beachten.
Schritt 1: Antragstellung
Der erste Schritt zu Ihrem eigenen Balkonkraftwerk? Uns einfach Bescheid geben. Bevor Sie eine Anlage für Ihre Mietwohnung kaufen oder installieren, informieren wir Sie über wichtige Details und Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Auch wenn der Gesetzgeber die Nutzung erleichtert hat, steht bei uns die Sicherheit an oberster Stelle – für Sie und Ihre Nachbarinnen und Nachbarn.
Wichtig: Kaufen Sie Ihre Anlage erst, nachdem Sie von uns alle nötigen Infos erhalten haben – so vermeiden Sie unnötige Kosten und Überraschungen
Ihre Anfrage können Sie ganz bequem über unser Serviceportal oder Kontaktformular einreichen.
Schritt 2: Klärung technischer Voraussetzungen
Nachdem Ihre Anfrage bei uns eingegangen ist, prüfen wir, ob die Installation eines Balkonkraftwerkes bei Ihrem Wohnhaus möglich ist. Manchmal gibt es Einschränkungen, wie beispielsweise:
- wenn das Gebäude unter Denkmal- oder Milieuschutz steht,
- wenn Ihr Balkon aktuell sanierungsbedürftig ist,
- oder wenn Brandschutzauflagen eine Installation ausschließen.
Damit Ihr Balkonkraftwerk sicher und regelkonform betrieben werden kann, benötigen wir einige Informationen, darunter:
- Welche Anlage möchten Sie installieren?
- Wo und wie soll die Anlage angebracht werden?
Darüber hinaus gibt es weitere wichtige Anforderungen, die erfüllt sein müssen:
Ihre Anlage muss eine CE-Kennzeichnung gemäß EU-Richtlinie 2014/35/EU haben.
Die Module müssen aus Glas/Folie oder Glas/Glas bestehen – diese gelten als schwer entflammbar.
Die maximale Wechselrichterleistung darf 800 Watt nicht überschreiten.
Ein Elektrofachbetrieb prüft in Ihrem Auftrag, ob Ihre Wohnung eine geeignete Steckdose für die Einspeisung besitzt. Diese Steckdose benötigt eine eigene Leitung zum Sicherungskasten sowie einen gesonderten FI-Schalter.
Die Anlage muss sturmsicher befestigt werden. An Metallgeländern kann in der Regel eine Klemmmontage durch Sie erfolgen. Falls Bohrungen notwendig sind, müssen Sie eine Fachfirma beauftragen.
Die Anlage darf keine starken Reflexionen verursachen, die Nachbarn oder den Verkehr stören könnten.
Schritt 3: Erforderliche Nachweise
Nachweis einer Versicherung mit mindestens 10 Mio. € Deckungssumme für mögliche Schäden durch die Anlage.
Zum Nachweis der durchgeführten Elektroarbeiten. Ist keine Selbstmontage möglich, ist ebenfalls ein Nachweis der Montagefirma vorzulegen.
Eintrag Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur.
Unterschriebene Vereinbarung mit uns zur Installation.
Bei einer Selbstmontage erfolgt die Sichtprüfung durch unser Team.
Wichtig: Die Anlage darf erst nach unserer finalen Genehmigung in Betrieb genommen werden. Nicht genehmigte Anlagen müssen leider auf eigene Kosten entfernt werden.
Häufige Fragen zu Balkonkraftwerken
Ja, eine Anmeldung ist erforderlich, damit wir die Gebäude- und Verkehrssicherheit gewährleisten können. Bitte stellen Sie einen Antrag über unser Serviceportal oder Kontaktformular, bevor Sie eine Anlage kaufen oder installieren.
Der Gesetzgeber hat die Nutzung vereinfacht, aber als Vermieterin müssen wir sicherstellen, dass Ihre Anlage fachgerecht montiert wird, keine Gefahren darstellt und alle baulichen Vorschriften eingehalten werden.
Nach der ersten Prüfung benötigen wir unter anderem den Nachweis einer Haftpflichtversicherung, eine Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister und ggf. eine Bestätigung einer Elektrofach- bzw. Montagefachkraft. Genauere Angaben dazu erhalten Sie in einer Checkliste, die wir Ihnen nach Antragstellung zukommen lassen.
Nicht genehmigte Installationen müssen auf eigene Kosten entfernt werden. Eine nachträgliche Genehmigung ist bei Einhaltung aller Voraussetzungen jedoch möglich.
Kurz gesagt: Für alle, die auf der Sonnenseite wohnen. Denn je mehr Sonnenlicht, desto mehr Energie. Hier kommt es also auf die Ausrichtung Ihres Balkons oder Ihrer Terrasse an. Wenn Ihr Balkon viel Schatten hat, lohnt sich eine solche Anlage kaum. Die Solarpanele liegen am liebsten in der prallen Sonne – ein Südbalkon ist perfekt. Wichtig zu wissen: Genau in dieser Sonnenzeit muss der generierte Strom verbraucht werden. Nur dann sparen Sie Stromkosten. Andernfalls spendieren Sie dem Netzbetreiber den erzeugten Strom.
Bei der Auswahl und dem Kauf einer Balkonkraftanlage sollten Sie mehrere Punkte beachten: die tatsächlichen Sonnenstunden, die Lebensdauer der Anlage, den individuellen Stromverbrauch in Ihrem Haushalt, die tatsächliche Nutzbarkeit des Stroms während der Sonnenstunden und die zu erwartende Kosteneinsparung. Mit Tools wie beispielsweise dem Solarstromrechner können Sie vorab prüfen, ob sich die private Solarstromerzeugung für Sie lohnt.
Nein, es ist eine spezielle Einspeisesteckdose erforderlich, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss. Dies dient der Sicherheit und verhindert Überlastungen.
Nein, aktuell liegt die Grenze für steckerfertige Photovoltaikanlagen in Deutschland bei 800 Watt Wechselrichterleistung. Mehrere Anlagen zu koppeln ist nicht zulässig.
Die Photovoltaikanlage darf keine störenden Lichtreflexionen verursachen, die Nachbarn oder den Verkehr beeinträchtigen könnten. Falls Beschwerden auftreten, müssen gegebenenfalls Maßnahmen zur Ausrichtung oder Abschattung getroffen werden.
Nein, das ist nicht vorgesehen. Jede Anlage ist für den Eigenverbrauch innerhalb eines Haushalts gedacht. Eine gemeinschaftliche Nutzung oder Einspeisung in andere Wohnungen ist nicht erlaubt.
Falls am Balkon oder der Terrasse bauliche Maßnahmen notwendig werden, kann es sein, dass die Anlage vorübergehend entfernt werden muss. Wir informieren Sie rechtzeitig, falls das der Fall sein sollte.
Ja, aber die Anlage muss dennoch alle aktuellen Sicherheitsstandards erfüllen, insbesondere hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und der Materialanforderungen.
Als Mieterin oder Mieter sind Sie für Wartung und Reparaturen verantwortlich. Defekte Anlagen müssen umgehend instandgesetzt oder außer Betrieb genommen werden, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
Wenn Sie ausziehen oder bauliche Maßnahmen anstehen, müssen Sie die Anlage entfernen und den ursprünglichen Zustand des Balkons wiederherstellen.