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© Credits: Adobe Stock / ghazii
Mehr Klimaschutz I weniger Emissionen

Verbrauchsinformation für Mieterinnen und Mieter

Für mehr Energieeffizienz

Klimaschutz und die Senkung des CO2-Ausstoßes sind zwei der wichtigsten Ziele der Wohnungswirtschaft - auch für uns.

Vor diesem Hintergrund wurde die bestehende Heizkostenverordnung im November 2021 geändert, um die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in nationales deutsches Recht umzusetzen. Seit Anfang des Jahres sind alle Gebäudeeigentümer in Deutschland gesetzlich verpflichtet, Mietern mit Fernablesegeräten monatlich Informationen ihrer Verbräuche bei Heizung und Warmwasser mitzuteilen. 

Die Illustration zeigt eine Person inmitten der Berliner Innenstadt. Informationen zum Energieverbrauch, Wasser- und Heinzugsverbrauch, sind dargestellt. © Credits: Bratislac Milenkovic
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Wir geben Antworten auf die häufigsten Fragen

Warum senden Sie mir künftig monatlich meinen Energieverbrauch?

Im Jahr 2018 ist die europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten. Aufgrund der daraufhin angepassten Heizkostenverordnung besteht seit dem 01. Januar 2022 in Deutschland für alle funk- und fernauslesbaren Zähler für Heizung und Warmwasser die Pflicht der monatlichen Verbrauchsinformation gegenüber Mieterinnen und Mietern. Das Ziel: der Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser soll in Wohnhäusern innerhalb der EU reduziert werden. Bewohnerinnen und Bewohner sollen monatlich transparent über ihren Energieverbrauch informiert und so in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch bewusst zu beeinflussen und zu steuern.

Warum werden die monatlichen Verbrauchsinformationen derzeit per Brief versendet?

Der Gesetzgeber sieht eine sogenannte Bringschuld für die Gebäudeeigentümer vor. Wir als Vermieterin sind somit verpflichtet, die Informationsschreiben zunächst auf dem Postweg zu versenden – solange, bis Sie sich aktiv für den digitalen Empfang Ihrer Verbrauchsinformationen entscheiden. Alle Mieterinnen und Mieter, die die digitalen Angebote nicht nutzen möchten, erhalten auch künftig die Verbrauchs-informationen über ein monatliches Informationsschreiben per Post.

Kann ich meine Verbrauchsinformationen digital erhalten?

Ja. Sie können sich aktiv gegen den Briefversand entscheiden und Ihre Verbrauchswerte digital und klimafreundlich erhalten. Registrieren Sie sich dafür einfach in unserem neuen Serviceportal „Meine degewo“ unter meine.degewo.de und Sie erhalten künftig Ihre Verbrauchsinformationen nur noch digital.

Welche Vorteile bietet die Registrierung / Verbrauchsinformation über das Serviceportal „Meine degewo“?

Sobald Sie sich im Serviceportal registriert haben, können Sie jederzeit Ihre Verbrauchsinformationen in „Meine degewo“ im Reiter "Verbräuche" einsehen. Sobald neue Verbrauchsinformationen online für Sie bereitstehen, werden Sie von unserem Serviceportal per Mail und gemäß Ihrer persönlichen Einstellungen auch per Push benachrichtigt.
Ein großer Vorteil: Für Sie entfallen die Druck- und Portokosten der Verbrauchsinformationen in Ihrer Betriebskostenabrechnung ab dem Registrierungszeitpunkt.

Zusätzlich sind Ihre Verbrauchsinformationen im Serviceportal grafisch aufbereitet. So haben Sie alle wichtigen Informationen im Zeitverlauf immer auf einem Blick.

Können mir die monatlichen Verbrauchsinformationen auch per Email zugestellt werden?

Zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. An der Bereitstellung per Email arbeiten wir jedoch, um Ihnen auch diesen Service bald anbieten zu können. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, Ihre Verbrauchsinformationen digital über das neue Serviceportal „Meine degewo“ und die App zu erhalten und einzusehen.
Registrieren Sie sich einfach auf meine.degewo.de.

Welche Angaben finde ich in der Tabelle?

Heizungsverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden entweder die Ablesewerte der Heizkostenverteiler in Einheiten, welche auf Basis des § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung zur besseren Vergleichbarkeit in kWh umgerechnet werden,
oder alternativ die Ablesewerte der Wärmemengenzähler
direkt in kWh. Bitte beachten Sie bei dem Vergleich zum
Vormonat, dass die Verbrauchsmengen in der Heizperiode (Oktober bis März) deutlich höher sind als in den heizfreien Monaten.

Warmwasserverbrauch: Grundlage für die Angaben bilden die Ablesewerte der Warmwasserzähler in m³, welche aufgrund der Vorgaben von § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung in kWh umgerechnet werden.

Schätzungen: Sollten Ablesewerte aus technischen Gründen fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt. Diese werden zukünftig im Brief mit einer (1) für Sie gekennzeichnet. Im Serviceportal oder in der App sehen Sie die Schätzwerte, wenn Sie mit der Maus oder dem Finger über die Grafik fahren.

Vergleich normierter Durchschnittsverbrauch: Hier wird Ihr Verbrauch mit einem theoretischen Durchschnittsnutzer verglichen. Vergleichskriterien sind hier z. B. der Energieträger, die Anlagentechnik oder die Gebäudegröße. Vorübergehend wird teilweise auch innerhalb der Liegenschaft, z. B. je Wohnungsgröße, verglichen. Es wird Ihr monatlicher Verbrauch mit dem Durchschnittsverbrauch der anderen Nutzerinnen und Nutzern des gleichen Monats verglichen. Es handelt sich nicht um Durchschnittswerte über mehrere Monate.

Kann ich degewo mitteilen, dass ich auf die monatlichen Verbrauchsinformationen verzichten möchte?

Nein. Leider können Sie sich nicht entscheiden, ob Sie die Verbrauchsinformation zur Verfügung gestellt bekommen möchten. Alle Gebäudeeigentümer in Deutschland sind seit 2022 verpflichtet, monatlich Ihren Mieterinnen und Mietern diese Information zuzusenden, sofern funkfernauslesbare Messgeräte vorhanden sind. Aus diesem Grund erhalten Sie in jedem Fall diese Informationen. Sie können sich aber dafür entscheiden, Ihre Verbrauchsinformationen künftig nur noch digital zu erhalten. Dafür registrieren Sie sich einfach in unserem Serviceportal „Meine degewo“ auf meine.degewo.de.

Bekomme ich zukünftig noch eine Jahresabrechnung?

Ja. Die monatliche Verbrauchsinformation ersetzt nicht die jährliche Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung. Die Angaben zum Verbrauch finden sich nicht analog in der Abrechnung wieder. Diese monatliche Transparenz soll Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Verbrauchsverhalten bei Bedarf anzupassen. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger aufgeführt. Diese erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Warum sind die Werte in meiner Übersicht nicht vollständig bzw. warum fehlen Vergleichswerte?

Die neue Heizkostenverordnung sieht die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation seit Januar 2022 vor. Daher ist es noch nicht allen Vertragspartnern möglich, kontinuierlich alle Daten zu erheben. So liegen zum heutigen Zeitpunkt nicht alle Verbrauchswerte für vergangene Monate vor. In zukünftigen Schreiben werden die Werte zum Vergleich soweit wie möglich ausgewiesen. Mit der Verbrauchsinformation im Februar 2023 können erstmals die vollständigen Werte für Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat Dezember 2022 mit den Werten aus Januar 2022 verglichen werden. Sollten Ablesewerte fehlen, werden in der Regel Schätzwerte vom Messdienst zur Verfügung gestellt. Diese werden zukünftig im Brief mit einer (1) gekennzeichnet. Im Serviceportal oder in der App sehen Sie die Schätzwerte, wenn Sie mit der Maus oder dem Finger über die Grafik fahren.

Warum werden alle Werte in kWh angegeben?

Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe gemäß § 6a Abs. 2 Heizkostenverordnung. Die Kilowattstunde (kWh) ist die Einheit der elektrischen Energie und bezeichnet die Energie, die bei einer Leistung von einem Kilowatt während einer Stunde verbraucht wird. Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie in Kilowattstunden (kWh) für die Wärme- und Warmwasserversorgung verbraucht wurde, um entsprechende Energieeinsparpotentiale erkennen zu können. Zudem sind die Verbräuche der einzelnen Energien (Heizung, Warmwasser) über die Einheit Kilowattstunde (kWh) zusammengefasst, um so den Vergleich zum Vergleichsnutzer zu ermöglichen.

Was bedeuten die Verbräuche in kWh in Euro und warum enthält das Schreiben keine Kosten zum angegebenen Energieverbrauch?

Die Verbräuche in kWh dienen der Orientierung für die Mieterinnen und Mieter, um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen zu können. Die konkreten Kosten liegen erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode seitens der Versorger vor und werden im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung ermittelt und abgerechnet.

Warum sind meine Verbräuche so viel höher als der Durchschnittsverbrauch?

Bei der Bewertung dieser Frage spielt es eine wesentliche Rolle, mit wie vielen weiteren Wohnungen/Gewerben Ihr Verbrauch verglichen werden kann. Aktuell haben die Messdienste teilweise leider noch keine Möglichkeit, einen sehr großen, vergleichbaren Datenbestand heranzuziehen. Die Vergleichsgrundlage wird jedoch stetig ausgebaut, um einen noch besseren Vergleich bieten zu können. Neben vielen anderen Faktoren spielt zudem das Verbrauchsverhalten der Vergleichsmieter eine wesentliche Rolle. Sind die Mieterinnen und Mieter im Vergleich zu Ihnen alle extreme Geringverbraucher, vielleicht auch aufgrund der Lage der Wohnungen im Haus, fällt der eigene Verbrauch mehr ins Gewicht, obwohl Sie im Vergleich zu einer Vielzahl an anderen Vergleichsobjekten einen Durchschnittsverbrauch haben.

Kann ich die Werte aus meinem Schreiben mit den Werten an den Geräten in meiner Wohnung vergleichen?

Ein direkter Vergleich der Verbräuche ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich. Ist Ihre Wohnung z. B. mit einem Wärmezähler ausgestattet, der den Verbrauch standardmäßig in kWh anzeigt, können Sie Ihren Verbrauch selber ablesen und mit den in der Verbrauchsinformation angegeben Werten abgleichen.

Sollten Heizkostenverteiler vorhanden sein, ist ein Abgleich der Werte nicht möglich, da Heizkostenverteiler keine
Messgeräte, sondern Erfassungsgeräte sind. Erfassungsgeräte liefern im Gegensatz zu Messgeräten keinen physikalisch ermittelten Verbrauch (wie z. B. Wasserzähler in m³; Wärmemengenzähler in kWh). Sie liefern Daten zur Bildung eines Verteilungsschlüssels der entstandenen Kosten (sog. Einheiten). Diese Einheiten werden dann für die Verbrauchs-information auf Basis der Heizkostenverordnung mit speziellen Formeln in kWh umgerechnet. Dabei spielen die Basisempfindlichkeit und Bewertungsfaktoren der Heizkörper eine wichtige Rolle.

Verfügt Ihre Wohnung über Warmwasserzähler ist ebenfalls kein Vergleich möglich. Die Geräte zeigen den Energieverbrauch in m³ an. Aufgrund der Vorgaben in der Heizkostenverordnung müssen alle Gerätestände zusammengeführt und mit einer speziellen Formel gemäß der VDI 2077 Beiblatt 3.2 in kWh umgerechnet werden.

Bekomme ich die Betriebskostenabrechnung jetzt früher? Sie haben ja bereits alle Verbrauchswerte von mir.

Nein. Die Übersendung der monatlichen Verbrauchswerte erfolgt auf Grundlage der neuen Heizkostenverordnung zusätzlich und hat keinen Einfluss auf den bestehenden Abrechnungsprozess. Mit der jährlichen Abrechnung werden tatsächliche Verbräuche und Kosten vom Energieversorger abgerechnet und Ihnen nach Abschluss der Verbrauchs- und Abrechnungsperiode vollständig zur Verfügung gestellt. Diese Abrechnung erhalten Sie wie gewohnt nach Ablauf des Abrechnungszeitraums im Folgejahr.

Wie werden die prognostizierten Kosten an die Mieterinnen und Mieter weiterberechnet?

Die anfallenden Kosten für die Ermittlung, Prüfung und Weitergabe der Verbrauchsdaten durch die Messdienste, für Druck und Versand der Mieterschreiben sowie die zukünftige Aufbereitung der Daten in digitaler Form werden mit der jährlichen Betriebs- Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung anteilig auf die Mieterinnen und Mieter einer Liegenschaft verteilt.

Warum enthält das Schreiben keine Angaben zu meinem Kaltwasserverbrauch?

Ihren Kaltwasserverbrauch können Sie direkt selbst an den installierten Zählern überprüfen. Die Heizkostenverordnung definiert die Pflicht zur Übermittlung der Verbrauchsinformationen für Energieverbräuche (Heizung und Warmwasser). Den Nutzern soll transparent gemacht werden, wie viel Energie verbraucht wurde, um entsprechend Energieeinsparpotentiale zu erkennen.

Was bedeuten die Verbräuche in kWh in Euro und warum enthält das Schreiben keine Kosten zum angegebenen Energieverbrauch?

Die Verbräuche in kWh dienen der Orientierung für die Mieterinnen und Mieter, um den eigenen Energieverbrauch besser einschätzen zu können. Die konkreten Kosten liegen erst nach Abschluss der Abrechnungsperiode seitens der Versorger vor und werden im Rahmen der jährlichen Betriebs- und Heizkostenabrechnung ermittelt und abgerechnet.

Warum habe ich in diesem Monat kein Schreiben erhalten bzw. warum fehlt der Wert für den laufenden Monat in meinem Schreiben, obwohl ich im letzten Monat eine Verbrauchsinformation erhalten habe?

Die verbaute Funktechnik ist - wie Technik im Allgemeinen - nicht frei von Störungen oder Fehlern. Es kann vorkommen, dass die Daten einer Liegenschaft in einem Monat nicht per Funk ausgelesen werden konnten.

Warum habe ich noch kein Verbrauchsinformationsschreiben erhalten?

Das kann unterschiedliche Ursachen haben. Grundvoraussetzung ist, dass die von Ihnen bewohnte Liegenschaft und natürlich auch Ihre Wohnung/Gewerbe mit funkfernauslesbarer Messtechnik ausgestattet ist. Zudem haben es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Messdienste geschafft, an das System der monatlichen Verbrauchsdatenlieferung angeschlossen zu werden. Weiterhin kann es auch vorkommen, dass der zuständige Messdienst die Daten für einen Monat aufgrund technischer Probleme nicht auslesen konnte.

Warum verarbeiten Sie meine Daten?

Die Übersendung der Verbrauchsinformation erfolgt auf Grundlage der neuen Heizkostenverordnung. Diese Richtlinie verpflichtet uns, Ihnen diese Daten zur Verfügung zu stellen. Dies erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung der Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).