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© Credits: Adobe Stock / oatawa
Online-Service für Mieterinnen und Mieter

Nachbarschaftliches Verhalten kritisieren

Sie haben Ärger mit Ihrem Nachbarn oder Ihrer Nachbarin?

Versuchen Sie, Streitpunkte am besten sofort in einem persönlichen Gespräch zu klären. Denn bedenken Sie: Wenn Ihr Gegenüber direkt von uns als Vermieter Post erhält, ohne die Chance, etwas an seinem Verhalten zu ändern, trägt das sicher nicht zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis bei. Stellen Sie sich vor, wie es wäre, wenn Sie einen solchen Brief bekämen.Bitten Sie ihn zum Beispiel, den Fernseher oder die Musik in den Ruhezeiten etwas leiser zu stellen. Geräuschempfinden ist sehr unterschiedlich. Erst wenn das persönliche Gespräch nichts gebracht hat, sollten Sie sich an uns wenden.

Bitte beachten Sie, dass wir Hinweisen zu Lärm nur nachgehen können, wenn Sie uns die Verursachenden konkret benennen können und uns ein ausführliches Lärmprotokoll mit Datum, Uhrzeit, Beschwerdepunkte, Unterschrift Zeuge/Zeugin beifügen.

 

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Die Nummer finden Sie auf Ihren Vertragsunterlagen. Beispiel: 1234/123456-123456

Meine Beobachtungen

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