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© Credits: degewo
Beteiligung mit Tradition

Mieterbeiräte

Mieterbeteiligung bei degewo: Die Aufgaben des Mieterbeirats und Betriebskostenbeirates.

Beteiligung und Mitwirkung der Mieter haben bei degewo bereits Tradition. Dabei sind die Formen verschieden. Sie reichen vom Mieterbeirat über den Betriebskostenbeirat bis zum Nachbarschaftsverein. Häufig sind diese Mietervertretungen in „Krisensituationen“ entstanden, beispielsweise als mit der großflächigen Instandsetzung und Modernisierung von Wohnanlagen begonnen wurde. Dabei zeigen die Erfahrungen: Der größte Erfolg und die stärkste Nachhaltigkeit wurden dort erreicht, wo Mieter und Vermieter nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten. 

Mieterbeiräte

Mieterbeiräte sind wichtige Partner in einigen unserer Quartiere. Der Rat der Beiräte ist gefragt, wenn es beispielsweise um die Neugestaltung von Freiflächen geht, um Beleuchtungskonzepte und um Neubauvorhaben. Sie können mithelfen, gemeinsam mit den Kundenzentren Probleme und Konflikte zu lösen. Gleichzeitig hilft die ehrenamtliche Mitarbeit der Mieterbeiräte, die Zufriedenheit und die Identifikation mit den Wohnungen und dem Wohnumfeld zu erhöhen.

Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo (PDF)

Neue Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo (gemäß Artikel 2 §§ 6 UND 7 WOVG Bln)

Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben seit März 2023 eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).

Alle Mieterbeiräte hatten anschließend in einem Workshop die Möglichkeit, die Inhalte der Mustersatzung zu diskutieren und zu finalisieren. Dazu entsendeten die Mieterräte jedes LWU je ein Mitglied in den Workshop. Grundlage der Entwurfsfassung waren

  • das novellierte Wohnraumversorgungsgesetz,
  • die aktuell gültige Satzung und Wahlordnung der Mieterräte der LWU gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln,
  • die in ihrer Gültigkeit verlängerten Leitlinien für Mieterbeiräte (die damit abgelöst werden),
  • die Inhalte der individuellen Vereinbarungen der LWU.

Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU tritt die Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo am 01.01.2024 in Kraft. Ihre Umsetzung und Kompatibilität mit den rechtlichen Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind, wird nach 2 Jahren überprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.


Mieterbeiräte Kundencenter West





Mieterbeiräte Kundencenter Nordost



Mieterbeiräte Kundencenter Südost





Mieterbeiräte Kundencenter Süd

Betriebskostenbeirat

Im Oktober 2000 gründete sich der erste Betriebskostenbeirat in einem Berliner Wohnungsunternehmen.

Sein Aufgabenbereich ist breit gefächert. Das Gremium führt stichpunktartige Kontrollen der Belege zu den Betriebskosten-Abrechnungen durch, bewertet Verbrauchsentwicklungen, erstellt Analysen, deckt Einsparpotenziale im Unternehmen als auch bei den Mietern auf, nimmt Leistungen sowie Verträge z. B. von Reinigungsfirmen unter die Lupe und nimmt Anregungen sowie Kritik von allgemeinem Interesse entgegen.

Damit stellt sich die degewo bewusst einer kritischen Bewertung durch die Mieter. Zudem eröffnen die ehrenamtlich tätigen Mieter des Beirates durch unvoreingenommene Ansichten den Mitarbeitern von degewo neue Blickwinkel in Sachen Betriebskosten.

Interesse geweckt?

Wenn Sie sich als Mieterbeirät oder Betriebskostenbeirat bei degewo engagieren möchten, können Sie sich an unsere Zentrale Kundenberatung wenden. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen mit weiteren Informationen und können auch den Kontakt zu den bestehenden Beiräten herstellen.