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Junge Frau sitzt auf dem Boden einer Wohnung und packt eine Umzugskiste. © pexels, liza summer
Wohnungswechsel (Verkleinerung)

Wohnungswechsel

Mit dem neuen Angebot „Wohnungswechsel“ unterstützen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Mieterinnen und Mieter, die sich verkleinern möchten – mit passenden Wohnungsangeboten direkt aus ihrem Bestand.

Manchmal wird die Wohnung zu groß – zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder oder wenn sich die Lebensumstände ändern. Mit unserem Service „Wohnungswechsel“ unterstützen wir Sie dabei, eine kleinere Wohnung in unserem Bestand zu finden, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.

Voraussetzungen für den Wohnungswechsel

Sie wohnen bereits bei degewo. Das Angebot gilt ausschließlich für unsere aktuellen Mieterinnen und Mieter.

Die neue Wohnung ist kleiner. Die Verkleinerung muss mindestens ein Zimmer und 10 m² umfassen. 

Sie geben Ihre bisherige Wohnung vollständig auf. Ein Tausch oder eine zusätzliche Wohnung ist nicht möglich. 

Die neue Miete bleibt bezahlbar. Die monatliche Miete der neuen Wohnung darf höchstens ein Drittel Ihres Nettoeinkommens betragen – so stellen wir sicher, dass sie langfristig für Sie tragbar ist.

So funktioniert der Prozess

Interesse bekunden

Melden Sie Ihren Wunsch zur Wohnungsverkleinerung ganz einfach über das Serviceportal oder die Zentrale Kundenberatung. Halten Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer bereit. 

Kontaktaufnahme & Wohnungsgesuch

Unsere Vermietung meldet sich telefonisch bei Ihnen, um Ihr Wohnungsgesuch aufzunehmen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail.

Wohnungsangebote erhalten

Innerhalb eines Jahres erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote von uns – sofern verfügbar. Nach 12 Monaten erlischt Ihr Gesuch automatisch.

Schnelle Rückmeldung erforderlich

Für jedes Angebot benötigen wir innerhalb von drei Tagen Ihre grundsätzliche Rückmeldung zum Interesse.

Fairer Auswahlprozess

Die Angebote werden auch anderen Mietenden mit Verkleinerungswunsch unterbreitet – so stellen wir eine faire Verteilung sicher.

Ihre Vorteile beim Wohnungswechsel

Faire Miete. Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet.

Keine doppelte Mietzahlung. Durch einen abgestimmten Umzugstermin zahlen Sie nicht doppelt Miete.

Mieterlass möglich. Haushalte mit geringem Einkommen können finanziell entlastet werden:

  • Einkommen bis WBS 140: Erlass von bis zu zwei Nettokaltmieten
  • Einkommen bis WBS 220: Erlass von bis zu einer Nettokaltmiete
    (Hinweis: Betriebskosten sind ab Mietbeginn vollständig zu zahlen.)

Häufigste Fragen und Antworten zum Wohnungswechsel

Worum geht es beim Wohnungswechsel-Angebot?

Das Angebot ermöglicht einen unkomplizierten Umzug in eine kleinere, besser passende freie Wohnung innerhalb des degewo-Bestands.

Was gehört nicht zum Angebot?

Wünsche nach größeren Wohnungen oder Angeboten außerhalb des degewo-Bestands können leider nicht berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf einen Wohnungswechsel besteht nicht.

Wer kann das Angebot nutzen?

Alle Hauptmieterinnen und -mieter bei degewo, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m² verkleinern möchten. Wichtig:  Für die aktuell bewohnte Wohnung gilt keine Mindestmietdauer mehr und die Miethöhe der neuen Wohnung ist von Ihnen nachhaltig leistbar. 

Wer kann das Angebot nicht nutzen?

Liegt kein Verkleinerungswunsch vor, gilt für Ihre aktuelle Wohnung noch eine Mindestmietdauer oder ist die neue Miete von Ihnen nicht nachhaltig leistbar, ist ein Wechsel leider nicht möglich. Das gilt auch, wenn im Falle einer Wohnungsverkleinerung eine Überbelegung der neuen Wohnung droht.

Welche Konditionen gelten für einen Wohnungswechsel?

Voraussetzung ist eine Verkleinerung um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m². Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten – ohne einen sonst fälligen Neuvermietungszuschlag. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.

Warum lohnt sich der Wechsel?

Ein passendes, kleineres Zuhause kann den Alltag spürbar erleichtern. Das Wohnungswechsel-Angebot unterstützt Sie dabei.

Ich möchte wechseln – was muss ich tun?

Sie können Ihren Wunsch zum Wohnungswechsel (Verkleinerung) direkt über unser Servicportal "Meine degewo" hinterlegen. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Kundenberatung unter (030) 26485-5000 gerne zur Verfügung.

Brauche ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS) für den Wechsel?

Nein, ein WBS ist nicht erforderlich, um sich für das Wohnungswechsel-Angebot anzumelden.

Ich wohne in einer öffentlich geförderten Wohnung, liege aber mit meinem Einkommen inzwischen über den WBS-Grenzen. Was bedeutet das für den Wohnungswechsel?

Bitte teilen Sie uns das mit. Denn: In diesem Fall können Sie zwar selbstverständlich einen Wechselwunsch anmelden, könnten aber seitens degewo keine Sozialwohnungen angeboten bekommen bzw. auch keine solche Wohnung anmieten.

Gibt es finanzielle Hilfen beim Wohnungswechsel?

Mietende mit geringen Einkommen können beim Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch degewo. 

Betriebskosten sind davon ausgenommen und fallen ab Vertragsbeginn an. Hier geht es zum WBS-Rechner!

Ich habe meinen Wechselwunsch angemeldet – wie geht es weiter?

Innerhalb von zwölf Monaten erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote. Passt eines für Sie, wird der Wohnungswechsel so koordiniert, dass für Sie keine doppelte Mietbelastung anfällt.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnungswechsel und Wohnungstausch?

Beim Wohnungswechsel werden Ihnen passende Angebote aus unserem Bestand vorgeschlagen. Dabei geht es um den Wechsel aus einer zu groß gewordenen Wohnung in eine kleinere Wohnung. Beim Wohnungstausch gibt es keine Einschränkungen und die Suche erfolgt eigenständig durch Sie auf dem Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Weitere Informationen zum Wohnungstausch finden Sie hier

Besteht ein Anspruch auf den Wohnungswechsel?

Nein. Das Angebot ist freiwillig und abhängig von der individuellen Eignung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.

Unterschied: Wohnungswechsel und Wohnungstausch

Beim Wohnungswechsel (Verkleinerung) erhalten Sie aktiv passende Angebote von degewo.
Im Vergleich dazu suchen Sie beim Wohnungstausch über das Tauschportal der landeseigenen Wohnungsunternehmen selbstständig nach Tauschpartnern.