Wohnungswechsel
Mit dem neuen Angebot „Wohnungswechsel“ unterstützen die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) Mieterinnen und Mieter, die sich verkleinern möchten – mit passenden Wohnungsangeboten direkt aus ihrem Bestand.
Manchmal wird die Wohnung zu groß – zum Beispiel nach dem Auszug der Kinder oder wenn sich die Lebensumstände ändern. Mit unserem Service „Wohnungswechsel“ unterstützen wir Sie dabei, eine kleinere Wohnung in unserem Bestand zu finden, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passt.
Voraussetzungen für den Wohnungswechsel
Sie wohnen bereits bei degewo. Das Angebot gilt ausschließlich für unsere aktuellen Mieterinnen und Mieter.
Die neue Wohnung ist kleiner. Die Verkleinerung muss mindestens ein Zimmer und 10 m² umfassen.
Sie geben Ihre bisherige Wohnung vollständig auf. Ein Tausch oder eine zusätzliche Wohnung ist nicht möglich.
Die neue Miete bleibt bezahlbar. Die monatliche Miete der neuen Wohnung darf höchstens ein Drittel Ihres Nettoeinkommens betragen – so stellen wir sicher, dass sie langfristig für Sie tragbar ist.
So funktioniert der Prozess
Melden Sie Ihren Wunsch zur Wohnungsverkleinerung ganz einfach über das Serviceportal oder die Zentrale Kundenberatung. Halten Sie dafür Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer bereit.
Unsere Vermietung meldet sich telefonisch bei Ihnen, um Ihr Wohnungsgesuch aufzunehmen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung per E-Mail.
Innerhalb eines Jahres erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote von uns – sofern verfügbar. Nach 12 Monaten erlischt Ihr Gesuch automatisch.
Für jedes Angebot benötigen wir innerhalb von drei Tagen Ihre grundsätzliche Rückmeldung zum Interesse.
Die Angebote werden auch anderen Mietenden mit Verkleinerungswunsch unterbreitet – so stellen wir eine faire Verteilung sicher.
Ihre Vorteile beim Wohnungswechsel
Faire Miete. Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete vermietet.
Keine doppelte Mietzahlung. Durch einen abgestimmten Umzugstermin zahlen Sie nicht doppelt Miete.
Mieterlass möglich. Haushalte mit geringem Einkommen können finanziell entlastet werden:
Häufigste Fragen und Antworten zum Wohnungswechsel
Das Angebot ermöglicht einen unkomplizierten Umzug in eine kleinere, besser passende freie Wohnung innerhalb des degewo-Bestands.
Wünsche nach größeren Wohnungen oder Angeboten außerhalb des degewo-Bestands können leider nicht berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf einen Wohnungswechsel besteht nicht.
Alle Hauptmieterinnen und -mieter bei degewo, die sich um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m² verkleinern möchten. Wichtig: Für die aktuell bewohnte Wohnung gilt keine Mindestmietdauer mehr und die Miethöhe der neuen Wohnung ist von Ihnen nachhaltig leistbar.
Liegt kein Verkleinerungswunsch vor, gilt für Ihre aktuelle Wohnung noch eine Mindestmietdauer oder ist die neue Miete von Ihnen nicht nachhaltig leistbar, ist ein Wechsel leider nicht möglich. Das gilt auch, wenn im Falle einer Wohnungsverkleinerung eine Überbelegung der neuen Wohnung droht.
Voraussetzung ist eine Verkleinerung um mindestens ein Zimmer und mindestens 10 m². Die neue Wohnung wird zur ortsüblichen Vergleichsmiete angeboten – ohne einen sonst fälligen Neuvermietungszuschlag. Ein Rechtsanspruch auf einen Wechsel besteht nicht.
Ein passendes, kleineres Zuhause kann den Alltag spürbar erleichtern. Das Wohnungswechsel-Angebot unterstützt Sie dabei.
Sie können Ihren Wunsch zum Wohnungswechsel (Verkleinerung) direkt über unser Servicportal "Meine degewo" hinterlegen. Für weitere Fragen steht Ihnen unsere Zentrale Kundenberatung unter (030) 26485-5000 gerne zur Verfügung.
Nein, ein WBS ist nicht erforderlich, um sich für das Wohnungswechsel-Angebot anzumelden.
Bitte teilen Sie uns das mit. Denn: In diesem Fall können Sie zwar selbstverständlich einen Wechselwunsch anmelden, könnten aber seitens degewo keine Sozialwohnungen angeboten bekommen bzw. auch keine solche Wohnung anmieten.
Mietende mit geringen Einkommen können beim Wohnungswechsel in eine kleinere Wohnung einen einmaligen Mieterlass erhalten. Dabei gilt: Haushalte mit einem Einkommen bis WBS 140 erhalten maximal zwei Nettokaltmieten Mietreduktion, Haushalte mit Einkommen bis WBS 220 erhalten maximal eine Nettokaltmiete. Die Prüfung erfolgt durch degewo.
Betriebskosten sind davon ausgenommen und fallen ab Vertragsbeginn an. Hier geht es zum WBS-Rechner!
Innerhalb von zwölf Monaten erhalten Sie bis zu drei passende Wohnungsangebote. Passt eines für Sie, wird der Wohnungswechsel so koordiniert, dass für Sie keine doppelte Mietbelastung anfällt.
Beim Wohnungswechsel werden Ihnen passende Angebote aus unserem Bestand vorgeschlagen. Dabei geht es um den Wechsel aus einer zu groß gewordenen Wohnung in eine kleinere Wohnung. Beim Wohnungstausch gibt es keine Einschränkungen und die Suche erfolgt eigenständig durch Sie auf dem Wohnungstauschportal der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Weitere Informationen zum Wohnungstausch finden Sie hier.
Nein. Das Angebot ist freiwillig und abhängig von der individuellen Eignung sowie der Verfügbarkeit geeigneter Wohnungen.