Von Gehweg bis Straßenlaterne – wer ist zuständig?
Adobe Stock / Saim Sam
Kennen Sie das auch? Die Laterne vor Ihrem Haus leuchtet nicht mehr, auf dem Gehweg ist eine Platte locker oder eine Baumwurzel sucht sich Ihren Weg und drückt den Gehweg nach oben. Und es bleibt die Frage: Wer kümmert sich darum?
Für die Laterne ist das jeweilige Ordnungsamt des Bezirks zuständig.
Die Ordnungsämter sind Teil der kommunalen Verwaltung und sind für Berlinnerinnen und Berliner wichtigste Anlaufstellen. Hier werden auch Beschwerden zu dem Themen Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im öffentlichen Raum bearbeitet.
Aber wie sieht es mit dem Gehwegen aus? Manchmal ist es schwierig zu erkennen, wo das öffentliche Straßenland endet und das private Grundstück beginnt. Gilt der Weg von der Straße zur Haustür als öffentlicher Weg oder ist er bereits Privatweg?
Gehwege gehören in aller Regel der Gemeinde/dem Land. Das Berliner Straßen- und Grünflächenamt (Tiefbauamt) ist für die Verwaltung, Unterhaltung und Aufsicht von Straßen zuständig. Dazu gehört auch die Pflege, Unterhaltung und Entwicklung von Grünflächen. Die einzelnen Bezirksämter sind für Nebenstraßen und den ruhenden Verkehr zuständig.
Übrigens, laut Definition ist ein Gehweg der Verkehrsraum, der ausschließlich den zu Fuß Gehenden zur Fortbewegung vorbehalten ist. Er verläuft parallel zur Fahrbahn und ist baulich von dieser abgetrennt - beispielsweise durch einen Bordstein oder einen Grünstreifen. Durch diese Abgrenzung ist er unmittelbar als Fußweg erkennbar. Grundsätzlich dürfen nur Menschen zu Fuß und radfahrende Kinder unter elf Jahren sowie ihre Begleitperson den Gehweg benutzen. Die besonderer Rücksichtnahme ist obligatorisch.
E-Scooter dürfen übrigens nicht auf dem Gehweg gefahren werden, sondern nur auf Fahrradwegen - und wenn diese fehlen, auf der Fahrbahn.