Kündigung und Nachmiete

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Illustration der degewo-Erklärfigur Kalle zum Thema Kündigung. Zu sehen ist Kalle, wie er telefoniert. Neben ihm stehen volle Umzugskartons.

Egal wie schön eine Wohnung ist – manchmal ist es Zeit, weiterzuziehen. Mehr Platz, eine andere Stadt oder einfach ein Tapetenwechsel: Es gibt viele Gründe, warum man der eigenen Mietwohnung entwächst. Für einen entspannten Umzug gibt es einige Dinge bei der Kündigung zu beachten.

Form und Fristen für die Kündigung 

Wenn du dich dazu entschieden hast, deine Wohnung bei uns zu kündigen, schau am besten erstmal in deinen Mietvertrag, dort findest du alle wichtigen Fristen. In der Regel gelten drei Monate Kündigungsfrist. Dafür muss die Kündigung schriftlich bei uns eingereicht und von allen Vertragsparteien unterschrieben werden. Dazu zählen alle Personen, die als Hauptmietende im Mietvertrag eingetragen sind.   

Du kannst deine Wohnung bis spätestens zum dritten Werktag eines Montags kündigen, damit der Vertrag am Ende des übernächsten Monats endet. Wenn du zum Beispiel spätestens am 3. September kündigst, endet dein Vertrag am 30. November. Bei einigen älteren Mietverträgen gelten noch andere Fristen, dann ist die Kündigung auch noch bis 14 Tage vor Monatsende möglich.  

Wichtig: eine Kündigung per E-Mail – auch mit unterschriebenem PDF im Anhang – reicht nicht aus! Die Kündigung muss im Original in Briefform bei uns eingehen und handschriftlich unterschrieben sein.  

Vorschaubild zum Erklärvideo "Kündigung". Kalle spricht mit einem Mieter.

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Nachmietersuche

Für Mieter: Als städtisches Wohnungsunternehmen gilt es, eine Vielzahl an Vermietungskriterien, wie zum Beispiel die Erfordernis eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) und Erfüllung von Kooperationsvereinbarungen, zu beachten. Daher ist eine pauschale Aussage zur Nachmietersuche nicht möglich.
Entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichten wir uns, fair und transparent zu vermieten. Wir haben es uns daher zur Aufgabe gemacht, Wohnungsangebote zu veröffentlichen, so dass breite Schichten der Bevölkerung die Möglichkeit haben, sich zu bewerben. Sollte nach Klärung aller Voraussetzungen eine Nachmietersuche möglich sein, werden wir uns mit Ihnen abstimmen und die Wohnung online inserieren, unter anderem in der Immosuche.

Für Interessenten: Die Entscheidung für einen Nachmieter trifft ausschließlich degewo, und sie ist nicht von dem Zustandekommen der Nachmietervereinbarung abhängig. Sämtliche Konditionen und etwaige Belegungsbindungen zur Wohnung werden ausschließlich von degewo kommuniziert. Leisten Sie bitte keine unangemessenen Ausgleichszahlungen zur Übernahme von Mietereigentum oder ähnlichem. Weiterhin bitten wir Sie, dem Vormieter keine personenbezogenen Unterlagen wie zum Beispiel Gehaltsnachweise zu übergeben. Die erforderlichen Bonitätsunterlagen werden wir ausschließlich im digitalen Kundenkontakt abfordern, niemals per WhatsApp oder anderen Messenger-Diensten.

degewo-Nachmietervereinbarung als Dokument zum Download (258 KB, PDF)

Von Schönheitsreparaturen bis Schlüsselübergabe 

Ist deine Kündigung bei uns eingegangen, erhältst du zeitnah eine schriftliche Kündigungsbestätigung. Diese enthält neben dem Termin für eine Wohnungsvorbesichtigung auch eine Kündigungscheckliste. Bei der Wohnungsvorbesichtigung schaut sich ein Kundensachbearbeiter oder eine Kundensachbearbeiterin den Zustand deiner Wohnung an und prüft, was alles vor dem Auszug zu erledigen ist. Dazu gehören etwa Schöhnheitsreparaturen, der Rückbau von mieterseitigen Ein- und Umbauten sowie die Behebung von Schäden an der Mietsache. In welchem Umfang Schönheitsreparaturen durchgeführt werden müssen, kommt auf den Einzelfall und deinen Mietvertrag an. Wende dich bei Fragen am besten direkt bei der Wohnungsvorbesichtigung an den Kundensachbearbeiter bzw. die Kundensachbearbeiterin oder im Nachgang an unsere Kundenberatung. 

Zum Rückgabetermin muss alles in der Wohnung so hinterlassen werden, wie bei der Wohnungsvorbesichtigung vereinbart: die Schönheitsreparaturen sind erledigt, die Wohnung ist geräumt und wird mit sämtlichen Schlüsseln an uns übergeben. Dann heißt es Abschiednehmen vom alten Zuhause und die Tür zu diesem Kapitel zuziehen. 

Tipp

Bei Fragen und Unsicherheit kannst du über die Mieter-App „Meine degewo“ und die Zentrale Kundenberatung Kontakt zu uns aufnehmen. Wir helfen dir gerne weiter.

Wohnung wurde gekündigt: Miteinander statt gegeneinander 

Manchmal kann es auch vorkommen, dass Mieterinnen und Mieter unfreiwillig aus ihrer Wohnung ausziehen müssen, etwa wegen Eigenbedarf oder Verstoß gegen Vertragspflichten. Eine Eigenbedarfs-Kündigung ist bei uns allerdings keine Gefahr – wir sind schließlich ein städtisches Wohnungsunternehmen. 

Auch für uns als Vermieterin gelten bestimmte Kündigungsfristen, die die Rechte der Mieterinnen und Mieter schützen. Dabei kommt es darauf an, ob es sich um eine ordentliche oder eine fristlose Kündigung handelt.  

Wie lange die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung gilt, hängt davon ab, wie lange die Mietenden bereites in der Wohnung leben. Je länger du in der Wohnung wohnst, desto länger hast du auch Zeit, dir ein neues Zuhause zu suchen.  

  • Fünf Jahre Mietdauer: drei Monate Kündigungsfrist  
  • Bis acht Jahre Mietdauer: sechs Monate Kündigungsfrist  
  • Ab acht Jahren und längerer Mietdauer: neun Monate Kündigungsfrist  

Bei einer fristlosen Kündigung gelten andere Regelungen. Sie greift dann, wenn der Mietende gegen die Vertragspflichten verstößt, etwa bei Zahlungsverzug oder Störung des Hausfriedens. Ob eine fristlose oder ordentliche Kündigung gilt, hängt von der schwere der Verstöße gegen die Vertragspflichten ab. 

Wer sich darum sorgt, seine Wohnung verlassen zu müssen oder in Zahlungsverzug zu kommen, kann jederzeit das Gespräch mit uns suchen. Nicht auf eine Kündigung zu reagieren ist keine Lösung – so kann es früher oder später zu einer Räumungsklage kommen. Indem wir frühzeitig miteinander sprechen, können wir eine Räumung vermeiden.  

Wir sind degewo. Wir machen dein Zuhause.