Rauchmelder bei degewo: alle Infos auf einen Blick
degewo
Rauchmelder retten Leben! Sie warnen frühzeitig bei Rauch und entstehenden Bränden. Seit 2020 sind sie in Berliner Mietwohnungen Pflicht. Deswegen sind in allen degewo-Wohnungen Rauchmelder installiert. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Rauchmelder warten können und was im Ernstfall zu tun ist.
Rauchmelder richtig warten: so geht's
In Berlin liegt die Pflicht zur jährlichen Funktionskontrolle der Rauchwarnmelder bei den Mieterinnen und Mietern selbst. Das geht kinderleicht und ohne großen Aufwand.
Damit Sie Wartung ordnungsgemäß durchführen können, finden Sie hier die Betriebsanleitungen der in unseren Wohnungen verbauten Rauchwarnmelder.
Alle Betriebsanleitungen
Dienstleister für die Wartung des Rauchmelders beantragen
Wenn Sie die Kontrolle selbst nicht durchführen können oder wollen, haben Sie auch die Möglichkeit, auf eigene Kosten einen Dienstleister zu beauftragen. Ein professioneller Dienstleister dokumentiert, dass alle technischen und rechtlichen Verpflichtungen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Rauchwarnmelders normgerecht erfüllt wurden. Damit können Sie sich absichern und nachweisen, dass Sie alles Erforderliche getan haben.
Im Dienstleister-Formular finden Sie zwei Vorschläge für Dienstleister sowie einen Mustertext für die Beauftragung eines Dienstleisters Ihrer Wahl.
Dienstleister-Formular in 6 Sprachen
Wenn der Rauchmelder piept: Was ist zu tun?
Überprüfen Sie sofort, ob in Ihrer Wohnung Rauch entstanden ist und wo. Begeben Sie sich dabei aber nicht in Gefahr! Wählen Sie im Zweifelsfall immer den Notruf 112 und bleiben Sie immer im rauchfreien Bereich.
Es kann passieren, dass andere Dämpfe einen Fehlalarm auslösen, zum Beispiel beim Kochen, Braten oder Duschen. Auch Insekten-, Duft- oder Deosprays können den Rauchwarnmelder auslösen und ihn sogar zerstören, wenn sie direkt in das Gerät gelangen. Können Sie die Quelle für den Alarm sicher identifizieren und Rauch ausschließen, reicht es, ein Fenster zu öffnen und gut durchzulüften. Dann hört der Rauchmelder auf zu piepen.
Löst der Rauchmelder aus und es ist Rauch im Haus oder in Ihrer Wohnung entstanden, folgen Sie unbedingt den folgenden Anweisungen:
Feuer im Haus, nicht in Ihrer Wohnung
- Keine Panik und Ruhe bewahren!
- Schließen Sie die Wohnungstür.
- Sobald Sie in Sicherheit sind: Alarmieren Sie die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Türritzen der Eingangstür mit nassen Tüchern nach Möglichkeit abdichten.
- Sicheren Rückzugsort suchen: Raum mit Fenster, möglichst weit von der Wohnungstür entfernt.
- Möglichst viele Türen zwischen der Wohnungstür und dem Rückzugsort zuziehen.
- Wenn möglich: An einem rauchfreien geöffneten Fenster für die Feuerwehr bemerkbar machen.
- Falls Rauch und Flammen auftauchen: Fenster schließen und möglichst Raum wechseln.
- Feuerwehr per Mobiltelefon über Raumwechsel informieren.
- Auf Eintreffen der Feuerwehr in der Wohnung warten und auf Türklopfen oder Klingeln reagieren.
Feuer in Ihrer Wohnung
- Keine Panik und Ruhe bewahren!
- Wenn möglich: Feuer mit einfachen Mitteln löschen, z. B. mit einem Feuerlöscher oder bei kleineren Bränden, indem Sie dem Feuer den Sauerstoff entziehen. Bringen Sie sich nicht in Gefahr!
- Informieren Sie andere Personen in ihrer Wohnung über den Brand.
- Ist kein Rauch im Treppenhaus, verlassen Sie umgehend mit allen Personen die Wohnung.
- Wenn möglich: Nehmen Sie Ihr Mobiltelefon und den Wohnungsschlüsse mit.
- Ziehen Sie die Tür beim Verlassen der Wohnung hinter sich zu.
- Benutzen Sie keine Aufzüge.
- Sobald Sie in Sicherheit sind: Rufen Sie die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
- Warnen Sie andere Hausbewohnerinnen und -bewohner.
- Warten Sie auf die Feuerwehr vor dem Gebäude.
Verhalten im Brandfall
Sie wollen für den Ernstfall gewappnet sein? In unserer Broschüre „Sicheres Verhalten im Brandfall“ erhalten Sie wichtige Informationen dazu, was Mieterinnen und Mieter tun sollten, wenn es brennt.
Rauchmelder: Die wichtigsten Antworten auf Ihre Fragen
Wie funktionieren Rauchmelder?
Die Geräte unterschiedlicher Hersteller arbeiten grundsätzlich nach ähnlichen Methoden. Die Rauchwarnmelder verfügen über eine Messkammer, in der in bestimmten Intervallen kurzzeitig eine Lichtquelle eingeschaltet wird. Treten Rauchpartikel in die Messkammer ein, aktiviert das dabei entstehende Streulicht eine Fotozelle. Dies löst die Alarmierungseinrichtung aus, die durch einen lauten Signalton warnt und piept.
Wer trägt die Kosten bei einem Fehlalarm des Rauchwarnmelders?
Bei Fehlalarmen durch Rauchwarnmelder entstehen keine Kosten für die- oder denjenigen, die oder der die Feuerwehr kontaktiert. Hat die Verursacherin oder der Verursacher des Fehlalarms aber vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt, können Kosten entstehen.
Soll ich lieber einen Fehlalarm bei der Feuerwehr riskieren oder erst die Ursache für das Auslösen des Rauchwarnmelders suchen?
Sie dürfen sich nicht in Gefahr begeben. Wählen Sie im Zweifelsfall immer den Notruf 112 und bleiben Sie immer im rauchfreien Bereich.
Kann der Rauchwarnmelder auch durch andere Einflüsse (z. B. Kochen, Rauchen) ausgelöst werden?
Ja! Bei starkem Wasserdampf, Koch-, Braten-, Back- und Grilldämpfen kann sicherheitshalber ein Alarm ausgelöst werden. Öffnen Sie die Fenster und lüften Sie. Sobald die mögliche Ursache durch Lüften beseitigt ist, geht der Rauchmelder zurück in den Normalbetrieb. Baustaub, Sprühnebel bei Lackierarbeiten, Insekten- und Raumduftsprays, Haar- und Deosprays etc., die direkt in den Rauchwarnmelder gelangen, können ebenso einen Alarm auslösen und auch das Gerät zerstören.
Wie reagiert ein Rauchwarnmelder auf Zigarettenrauch oder brennende Kerzen?
Zigarettenrauch und brennende Kerzen lösen aufgrund der sensiblen Sensoren eines geprüften Rauchwarnmelders in der Regel keinen Alarm aus – sofern nicht vorsätzlich, massiv und aus unmittelbarer Nähe Zigarettenrauch in den Rauchwarnmelder gepustet oder eine brennende Kerze unter den Rauchwarnmelder gehalten wird.
Alarmiert der Rauchmelder automatisch die Feuerwehr?
Nein! Rauchmelder helfen, Brände frühzeitig zu erkennen und die Bewohnenden davor zu warnen sowie ihnen die Zeit zur Flucht und Alarmierung der Feuerwehr zu geben. Rauchwarnmelder können jedoch weder Feuer löschen noch dessen Entstehung verhindern.
Wie kann ich die Funktionstüchtigkeit eines Rauchmelders überprüfen?
Wenn Sie den Testknopf (siehe Gebrauchsanleitung) betätigen, wird der Rauchmelder intern getestet. Dabei wird ein Bestätigungston ausgelöst. Sollte kein Bestätigungston ertönen, kontaktieren Sie als degewo-Mieterin oder -Mieter bitte unverzüglich die Zentrale Kundenberatung unter 030 26485-5000.
Wie kann ich selbst dazu beitragen, dass die Rauchmelder in meiner Wohnung funktionstüchtig bleiben?
Vermeiden Sie schädliche Umwelteinflüsse (z. B. Pollen, Insektenbefall). Stehen Arbeiten im Umfeld eines installierten Rauchwarnmelders an, z. B. bei einer Renovierung, sollte der Melder vorübergehend abgedeckt oder entfernt werden – so vermeiden Sie einen Fehlalarm. Achten Sie bei der Entfernung darauf, den Rauchwarnmelder sicher und geschützt aufzubewahren, bspw. in einem handelsüblichen Gefrierbeutel mit Zip-Verschluss. Nach Abschluss der Arbeiten muss der Rauchwarnmelder wieder am selben Ort montiert und die Funktionsbereitschaft wiederhergestellt und überprüft werden (siehe Gebrauchsanleitung).
Mein Rauchmelder piept! Ich bin nicht sicher, ob es sich um einen Alarm, eine Kontrolle oder die leere Batterie handelt. Was tun?
Überprüfen Sie, ob es eine Verrauchung gibt. Der Alarmton ist deutlich lauter als der Warnton für ein Kontrollsignal oder das Signal für den Batteriewechsel. Stellen Sie keine Verrauchung fest und sind sich dennoch unsicher, kontaktieren Sie die Zentrale Kundenberatung (030 26485-5000).
Wie soll ich mich verhalten, wenn der Rauchmelder meines Nachbarn piept – und er nicht zu Hause ist?
Wählen Sie den Notruf 112. Überprüfen Sie, ob Ihre Wohnung sicher und rauchfrei ist. Ist das Treppenhaus rauchfrei, verlassen Sie Ihre Wohnung und nehmen Sie vor dem Gebäude die Feuerwehr in Empfang.
Ist das Treppenhaus verraucht, schließen Sie umgehen Ihre Wohnungstür. Öffnen Sie wenn möglich ein Fenster und machen Sie sich für die Feuerwehr bemerkbar.
Darf ich den Rauchwarnmelder umsetzen oder abschalten, wenn er mich stört?
Nein! Die Rauchwarnmelder werden nach den Vorgaben der DIN 14676 angebracht. Nur dann können die Rauchwarnmelder ihre Schutzwirkung auch optimal erfüllen. Die Montageorte sind somit verbindlich geregelt und dürfen nicht verändert werden. Der Rauchmelder hat im Übrigen auch ein Verfallsdatum, die DIN 14676 schreibt vor, dass Rauchmelder spätestens zehn Jahre (+ sechs Monate) nach der erstmaligen Inbetriebnahme ausgetauscht werden müssen.
Welche Alternativen gibt es für Menschen, die den Alarmton akustisch nicht wahrnehmen?
Generell können unsere Wohnungen durch entsprechende Firmen mit mit speziellen Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Tipp: Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchwarnmelder für Gehörlose übernehmen. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.