Versicherungsschäden im Sondereigentum

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Decke eines Badezimmers mit sichtbaren Feuchtigkeitsflecken, abblätternder Farbe und Rissen rund um ein Rohr; darunter sind geflieste Wände zu sehen.

Wo gewohnt wird, entstehen hin und wieder Schäden. Leitungswasserschäden beispielsweise lassen sich selten auf das gemeinschaftliche Eigentum begrenzen. Vielmehr ist es die Regel, dass sie ihren Ursprung im Sondereigentum haben.

Die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft kommt für Schäden auf, die im Gemeinschaftseigentum entstehen. Mitversichert sind aber auch Schäden an Ihrem Sondereigentum, und zwar an Teilen Ihrer Wohnung, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Dazu gehören z.B.  

• Aufgeklebte Teppichböden  

• Tapeten  

• Feste Wand- und Deckenverkleidung  

• Fliesen und Einbauschränke  

• Einbauküchen (Grenzfall)  

Private Hausratversicherung reguliert Schäden an beweglichen Sachen Gegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind (z .B. aufgelegte Teppichböden, Möbel und Hausrat) sind nicht über die Eigentümergemeinschaft versichert. Hierfür haben die Eigentumsparteien bzw. deren Mieterinnen und Mieter meist eine Hausratversicherung abgeschlossen, die solche Schäden reguliert. Bei Grenzfällen, wie z.B. Schäden an Einbauküchen, schließen sich die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft und die private Hausratversicherung kurz. Zu diesem Zweck müssen Sie der Gebäudeversicherung der Gemeinschaft ggf. Angaben zu Ihrem privaten Hausratversicherungsvertrag machen, um Doppelregulierungen auszuschließen. Die Abwicklung der Schäden am Hausrat erfolgt immer durch die Eigentumsparteien selbst oder den Mietparteien.  

Schadenabwicklung durch Sondervollmacht beschleunigen  

Während die Verwaltung für den Schaden im Gemeinschaftseigentum ohne gesonderte Beschlüsse der Eigentumsparteien Maßnahmen ergreifen darf, müssen für das vom Schaden betroffene Sondereigentum die Versicherten selbst tätig werden. Im Spannungsfeld zwischen Versicherungsrecht und Wohnungseigentumsgesetz kann das Umschiffen rechtlicher Klippen bei der Schadenabwicklung für den einen oder anderen Eigentümer jedoch schnell zum Albtraum werden. Um hier Abhilfe zu schaffen und den Prozess der Schadenabwicklung zu beschleunigen, kann eine Vollmacht des Sondereigentümers für die Verwaltung hilfreich sein. Die Beauftragten übernehmen gegen Gebühr die Koordination und Steuerung aller notwendigen Maßnahmen mit Angebotseinholung, Auftragserteilung und Terminüberwachung der Reparatur- und Handwerksbetriebe sowie die Kommunikation gegenüber der Versicherung.