Wohnberechtigungsschein: Das müssen Sie wissen
degewo
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, kann für mehr Menschen infrage kommen, als viele denken. Mit einem WBS können Sie sich auf geförderte und damit meist günstigere Wohnungen bewerben.
Hier erfahren Sie, was ein WBS ist, welche Stufen es gibt und wie Sie herausfinden, welcher WBS für Ihren Haushalt passen könnte.
Was ist ein WBS?
Mit einem WBS können Sie sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Diese Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Welche Grenze gilt, hängt unter anderem davon ab,
- wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören,
- wie hoch das Einkommen Ihres Haushalts ist,
- welche WBS-Stufe für die Wohnung benötigt wird.
WBS oder WBS-fähiges Einkommen: Was ist der Unterschied?
Wohnberechtigungsschein (WBS)
- offizielles Dokument vom Wohnungsamt
- gilt für geförderte Wohnungen
- muss bei der Bewerbung vorliegen
- enthält die WBS-Stufe und die passende Wohnungsgröße
WBS-fähiges Einkommen
- kein Dokument vom Wohnungsamt nötig
- gilt nur bei entsprechend gekennzeichneten degewo-Wohnungen
- degewo prüft das Einkommen im Vermietungsprozess
- berechtigt nicht automatisch zur Anmietung anderer geförderter Wohnungen
Welche WBS-Stufen gibt es?
Der WBS 100 bildet die Grundlage. Bei den weiteren WBS-Stufen darf das Einkommen höher sein:
- WBS 140: bis zu 40 Prozent über der Grundgrenze
- WBS 160: bis zu 60 Prozent darüber
- WBS 180: bis zu 80 Prozent darüber
- WBS 220: bis zu 120 Prozent darüber
Welche WBS-Stufe zu Ihnen passt, hängt von der Zahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihrem Einkommen ab. Im Wohnungsangebot steht, welchen WBS Sie brauchen.
Die Beispiele dienen der Orientierung. Die genaue Berechnung übernimmt das Wohnungsamt.
Einkommensgrenzen als Tabelle anzeigen
WBS 100 | WBS 140 (+ 40%) | WBS 160 (+ 60 %) | WBS 180 (+ 80 %) | WBS 220 (+ 120%) | |
| Einpersonenhaushalt | 12.000 € | 16.800 € | 19.200 € | 21.600 € | 26.400 € |
| Zweipersonenhaushalt | 18.000 € | 25.200 € | 28.800 € | 32.400 € | 39.600 € |
| Jede weitere volljährige Person | 4.100 € | 5.740 € | 6.560 € | 7.380 € | 9.020 € |
| Jedes weitere Kind | 600 € | 700 € | 800 € | 900 € | 1.100 € |
Wer eine sozial geförderte Wohnung beziehen möchte, muss in den meisten Fällen einen WBS 100 oder WBS 140 vorweisen können. Bei neuerem oder zukünftig fertiggestelltem gefördertem Wohnraum ist je nach Immobilie auch ein WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 ausreichend. Welcher WBS bei unseren Wohnungen genau benötigt wird, geben wir im Inserat der Wohnung an.
Was ist ein WBS mit besonderem Wohnbedarf?
Einige geförderte Wohnungen sind für Menschen vorgesehen, die besonders dringend eine passende Wohnung benötigen. Ein besonderer Wohnbedarf kann zum Beispiel vorliegen, wenn:
- eine Familie in einer zu kleinen Wohnung lebt,
- eine Wohnung wegen einer Schwerbehinderung nicht geeignet ist,
- jemand in einer Notunterkunft oder sozialen Einrichtung lebt.
Ob ein besonderer Wohnbedarf anerkannt wird, prüft das Wohnungsamt. In der Regel müssen Sie dafür seit mindestens einem Jahr in Berlin wohnen.
Wie lange gilt ein WBS?
Ein WBS gilt in der Regel ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit keine Wohnung finden, müssen Sie einen neuen WBS beantragen. Er muss bei der Anmietung beziehungsweise Wohnungsübergabe noch gültig sein.