Wohnberechtigungsschein: Das müssen Sie wissen

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Illustration der Erklärfigur Kalle. Um ihn herum sind Symbole eingeblendet. Zum Beispiel ein Taschenrechner mit WBS 100 im Display.

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, kann für mehr Menschen infrage kommen, als viele denken. Mit einem WBS können Sie sich auf geförderte und damit meist günstigere Wohnungen bewerben. 

Hier erfahren Sie, was ein WBS ist, welche Stufen es gibt und wie Sie herausfinden, welcher WBS für Ihren Haushalt passen könnte.

Was ist ein WBS?

Mit einem WBS können Sie sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Diese Wohnungen dürfen nur an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Welche Grenze gilt, hängt unter anderem davon ab,

  • wie viele Personen zu Ihrem Haushalt gehören,
  • wie hoch das Einkommen Ihres Haushalts ist,
  • welche WBS-Stufe für die Wohnung benötigt wird.

WBS oder WBS-fähiges Einkommen: Was ist der Unterschied?

Wohnberechtigungsschein (WBS)

  • offizielles Dokument vom Wohnungsamt
  • gilt für geförderte Wohnungen
  • muss bei der Bewerbung vorliegen
  • enthält die WBS-Stufe und die passende Wohnungsgröße

WBS-fähiges Einkommen

  • kein Dokument vom Wohnungsamt nötig
  • gilt nur bei entsprechend gekennzeichneten degewo-Wohnungen
  • degewo prüft das Einkommen im Vermietungsprozess
  • berechtigt nicht automatisch zur Anmietung anderer geförderter Wohnungen


Ob Sie für eine Wohnung einen WBS oder nur ein WBS-fähiges Einkommen benötigen, steht im jeweiligen Wohnungsangebot.

Ansicht des WBS-Schnellcheck

Wer kann einen WBS bekommen?

Ob Sie einen WBS bekommen, hängt vor allem vom Einkommen Ihres gesamten Haushalts ab. Auch die Zahl der Personen und Kinder im Haushalt spielt eine Rolle.

Sie müssen das nicht selbst ausrechnen. Unser Schnellcheck zeigt Ihnen, welcher WBS für Sie passen könnte.

Wie berechnet das Wohnungsamt das Einkommen?

Entscheidend ist nicht einfach Ihr monatliches Nettoeinkommen. Das Wohnungsamt berechnet das Einkommen nach gesetzlichen Regeln. Dabei berücksichtigt es unter anderem:

  • das voraussichtliche Einkommen des Haushalts,
  • bestimmte Ausgaben und Pflichtbeiträge,
  • mögliche Freibeträge, zum Beispiel für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung.

Kindergeld zählt nicht zum Einkommen. Die genaue Berechnung übernimmt das Wohnungsamt.

Welche WBS-Stufen gibt es?

Der WBS 100 bildet die Grundlage. Bei den weiteren WBS-Stufen darf das Einkommen höher sein:

  • WBS 140: bis zu 40 Prozent über der Grundgrenze
  • WBS 160: bis zu 60 Prozent darüber
  • WBS 180: bis zu 80 Prozent darüber
  • WBS 220: bis zu 120 Prozent darüber

Welche WBS-Stufe zu Ihnen passt, hängt von der Zahl der Personen in Ihrem Haushalt und Ihrem Einkommen ab. Im Wohnungsangebot steht, welchen WBS Sie brauchen.

  • Infografik zum Wohnberechtigungsschein WBS 100. Das maximale Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr beträgt 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 4.100 Euro, für jedes Kind zusätzlich um 500 Euro.
    WBS 100
  • Infografik zum Wohnberechtigungsschein WBS 140. Das maximale Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr beträgt 16.800 Euro für eine Person und 25.200 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 5.740 Euro, für jedes Kind zusätzlich um 700 Euro.
    WBS 140
  • Infografik zum Wohnberechtigungsschein WBS 160. Das maximale Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr beträgt 19.200 Euro für eine Person und 28.800 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 6.560 Euro, für jedes Kind zusätzlich um 800 Euro.
    WBS 160
  • Infografik zum Wohnberechtigungsschein WBS 180. Das maximale Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr beträgt 21.600 Euro für eine Person und 32.400 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 7.380 Euro, für jedes Kind zusätzlich um 900 Euro.
    WBS 180
  • Infografik zum Wohnberechtigungsschein WBS 220. Das maximale Haushaltsnettoeinkommen pro Jahr beträgt 26.400 Euro für eine Person und 39.600 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 9.020 Euro, für jedes Kind zusätzlich um 1.100 Euro.
    WBS 220

Die Beispiele dienen der Orientierung. Die genaue Berechnung übernimmt das Wohnungsamt.

Infografik mit Überblick über die Wohnberechtigungsscheine WBS 100, WBS 140 und WBS 160. Dargestellt sind die jeweiligen Einkommensgrenzen für Ein- und Mehrpersonenhaushalte sowie Beispielhaushalte. WBS 100 gilt bei einem maximalen Haushaltsnettoeinkommen von 12.000 Euro jährlich für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen. WBS 140 gilt bis 16.800 Euro für eine Person und 25.200 Euro für zwei Personen. WBS 160 gilt bis 19.200 Euro für eine Person und 28.800 Euro für zwei Personen. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich jeweils für weitere Haushaltsmitglieder und Kinder.
Einkommensgrenzen als Tabelle anzeigen
 

WBS 100

WBS 140 (+ 40%)WBS 160
(+ 60 %)
WBS 180
(+ 80 %)
WBS 220
(+ 120%)
Einpersonenhaushalt12.000 €16.800 €19.200 €21.600 €26.400 €
Zweipersonenhaushalt18.000 €25.200 €28.800 €32.400 €39.600 €
Jede weitere volljährige Person4.100 €5.740 €6.560 €7.380 €9.020 €
Jedes weitere Kind600 €700 €800 €900 €1.100 €

 

Wer eine sozial geförderte Wohnung beziehen möchte, muss in den meisten Fällen einen WBS 100 oder WBS 140 vorweisen können. Bei neuerem oder zukünftig fertiggestelltem gefördertem Wohnraum ist je nach Immobilie auch ein WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 ausreichend. Welcher WBS bei unseren Wohnungen genau benötigt wird, geben wir im Inserat der Wohnung an.

Was ist ein WBS mit besonderem Wohnbedarf?

Einige geförderte Wohnungen sind für Menschen vorgesehen, die besonders dringend eine passende Wohnung benötigen. Ein besonderer Wohnbedarf kann zum Beispiel vorliegen, wenn:

  • eine Familie in einer zu kleinen Wohnung lebt,
  • eine Wohnung wegen einer Schwerbehinderung nicht geeignet ist,
  • jemand in einer Notunterkunft oder sozialen Einrichtung lebt.

Ob ein besonderer Wohnbedarf anerkannt wird, prüft das Wohnungsamt. In der Regel müssen Sie dafür seit mindestens einem Jahr in Berlin wohnen.

Wie beantrage ich einen WBS?

Einen WBS können Sie online oder schriftlich beantragen. Zuständig ist das Wohnungs- oder Bürgeramt Ihres Bezirks. In der Regel benötigen Sie:

  • den ausgefüllten WBS-Antrag,
  • eine Einkommenserklärung,
  • eine Einkommensbescheinigung,
  • Kopien der Ausweisdokumente aller Personen im Antrag.

Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen nötig sein. Dazu gehören zum Beispiel Nachweise über Kinder, eine Schwerbehinderung, den Familienstand oder das Aufenthaltsrecht. Der Antrag ist kostenlos.

Sie möchten zuerst prüfen, welcher WBS für Sie passen könnte?

Im Schnellcheck finden Sie außerdem alle Schritte auf einen Blick.

Wie lange gilt ein WBS?

Ein WBS gilt in der Regel ein Jahr. Wenn Sie in dieser Zeit keine Wohnung finden, müssen Sie einen neuen WBS beantragen. Er muss bei der Anmietung beziehungsweise Wohnungsübergabe noch gültig sein.

Geöffnete Wohnungstür mit Schlüssel im Schloss und Blick in die leere Wohnung.

Mit dem WBS eine Wohnung finden

Mit einem gültigen WBS können Sie sich auf passende geförderte Wohnungen bewerben. Im Wohnungsangebot steht, welche WBS-Stufe benötigt wird.