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Wohnungsschlüssel steckt in geöffneter Wohnungstür © Adobe Stock / Robert Kneschke
Service

Vermietung bei degewo – fair und digital

Vier Schritte zur neuen Wohnung: transparent, datenschutzkonform und entsprechend dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.

Bitte beachten Sie:

  • degewo wird keine Provision von Ihnen verlangen. 
  • Unterschreiben Sie keine Vorverträge und leisten Sie keine Zahlungen.
  • Wir informieren Sie nur persönlich, per Telefon oder per Mail - Niemals per Whatsapp oder anderen Messenger-Dienste.
  • Sie erkennen unsere degewo-Objekte, zum Beispiel durch das Logo in Schaukästen in den Hauseingängen oder an der Hausfassade.

Please note:
  • degewo will not charge you a commission. 
  • Do not sign any preliminary contracts and do not make any payments.
  • We will only inform you personally, by phone or by mail - Never by Whatsapp or other messenger services.
  • You will recognize our degewo properties, e.g. by the logo in showcases in the building entrances or on the building facade.
Зверніть увагу:
  • degewo не буде вимагати від вас комісію. 
  • Не підписуйте жодних попередніх договорів та не здійснюйте жодних платежів.
  • Ми будемо інформувати вас тільки особисто, по телефону або електронною поштою - ніколи через Whatsapp або інші месенджери.
  • Ви впізнаєте нашу продукцію degewo, наприклад, за логотипом на вітринах у під'їздах або на фасаді будівлі.

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Über unsere Immobiliensuche finden Sie einfach und bequem unsere aktuellsten Wohnungsangebote. Mit unserem Vermietungsprozess bieten Ihnen einen fairen, digitalen Ablauf. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Abläufe sind deutlich schlanker und an Ihre Bedürfnisse angepasst. Zudem wird Transparenz ermöglicht: Wir fordern Ihre Unterlagen nur an, wenn Sie in der entsprechenden Auswahl sind – datenschutzkonform und entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

1. Wohnung finden und Kontakt aufnehmen

Wenn Sie sich für eine Wohnung interessieren, können Sie sich einfach und bequem über die Kontaktformulare der einzelnen Internetportale bei uns melden. Wir filtern alle berechtigten Interessenten, welche die Vermietungskriterien der Wohnung erfüllen. Bitte lesen Sie sich daher unsere Inserate und Kontaktformulare aufmerksam durch. Eine weitere Berücksichtigung im Vermietungsprozess kann nur bei Erfüllung der konkreten Voraussetzungen erfolgen.
Beispiel: Für eine Wohnung im Seniorenwohnhaus, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS 100) erforderlich ist, kommen nur Personen in die Auswahl, die einen WBS 100 nachweisen können und den Zielgruppenhinweis Senioren (mindestens 60 Jahre) bestätigen.
Bitte sehen Sie von Nachfragen per E-Mail oder Telefon ab, da dies die Bearbeitungszeit zusätzlich verlängert.

2. Besichtigungstermin vereinbaren

Aufgrund der meist sehr hohen Nachfrage, wird unser Vermietungsprozess an dieser Stelle von einem Zufallsgenerator unterstützt, um allen berechtigten Interessenten die gleiche Chance auf eine Besichtigung zu ermöglichen und dem AGG zu entsprechen.
Die ausgewählten Interessenten erhalten im digitalen Kundendialog die Möglichkeit, vorgeschlagene Besichtigungstermine wahrzunehmen bzw. abzulehnen.

3. Unterlagen in unserem System speichern

Sofern Sie nach der Besichtigung Interesse an der Anmietung haben, bitten wir Sie, weitere Informationen wie zum Beispiel den gewünschten Vertragsbeginn oder das Haushaltsnettoeinkommen, im digitalen Formular anzugeben. Sollte es mehrere passende Interessenten geben, wird degewo von einem Interessenten weitere Informationen und Unterlagen abfordern. Nach der Prüfung aller Angaben und Dokumente erfolgt zeitnah die Entscheidung zum Abschluss eines Mietvertrages.

4. Mietvertrag unterzeichnen

Wenn wir uns für Sie entschieden haben, melden wir uns bei Ihnen für die Abstimmung des Vertrages und Vereinbarung eines Unterzeichnungstermins.

Welche Unterlagen sollten Sie für den Vertragsabschluss bereithalten?

Wissenswertes:

  • Zur Anmietung einer Wohnung sollte das verfügbare Haushalts­netto­einkommen ungefähr dem dreifachen der monatlichen Gesamtmiete entsprechen.
  • Aufgrund eines mehrstufigen Vermietungsprozesses, werden nur die Daten und Unterlagen abgefragt, die in der jeweiligen Phase tatsächlich notwendig sind.
  • Bitte keine unaufgeforderten Bewerbungsunterlagen per Post, E-Mail oder Fax. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese Unterlagen nicht bearbeitet und umgehend gelöscht oder vernichtet.

Ausweis/alternativ Pass und Meldebescheinigung zur Vorlage

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Ausweis spätestens zur Vertragsunterzeichnung vorlegen müssen. Das bedeutet, wir prüfen nur die Richtigkeit der Daten wie Namen, Geburtstag und Anschrift. Wir fertigen keine Kopien und bitten Sie, keine Kopien per Post oder E-Mail zu senden.

Bonitätsauskunft

Die Bonitätsauskunft enthält Informationen zu Ihre Kreditwürdigkeit. Hierbei handelt es sich um besonders sensible Daten, deshalb bitten wir Sie, erst nach unserer Aufforderung das Formular zur Bonitätsauskunft über den Link in der Bestätigungsmail auszudrucken und ins Vermietungsprogramm zu laden.

Hinweis: Bitte senden Sie uns keine eigenen Schufa-Auskünfte zu. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden diese nicht bearbeitet und umgehend gelöscht.

Bürgschaftserklärung

Selbstverständlich ist es möglich, eine Bürgschaftserklärung zu hinterlegen. Ihr Bürge ist im Schadensfall zur Schadensregulierung verpflichtet. Bitte laden Sie diese Informationen erst auf unsere Anforderung ins System.

Gehalts- / Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate

Sofern wir Sie bitten, uns Unterlagen für die Reservierung zur Verfügung zu stellen, sollten diese das bereits angegebene Haushaltsnettoeinkommen widerspiegeln.

Sie sind:

  • Rentner: Dann benötigen Sie Ihren aktuellen Rentenbescheid.
  • Selbstständig/freiberuflich tätig: dann benötigen Sie eine vom Steuerberater gestempelte und unterschriebene betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) der letzten 6 Monate (ggf. aktueller Steuerbescheid).
  • Azubi: dann benötigen Sie die letzten Gehaltsabrechnungen, den Ausbildungsvertrag, Kindergeldnachweis, Bescheid über BAB.
  • Studierende: dann benötigen Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigung, eine Bestätigung der Eltern über die Höhe der Unterhaltsleistungen, Kindergeld-nachweise und ggf. einen Bescheid über Bafög
  • Sie erhalten Leistungen vom Jobcenter / Grundsicherungsamt / Sozialamt. Dann benötigen Sie eine auf die Wohnung bezogene Kostenübernahme vom entsprechenden Amt, den aktuellen Leistungsbescheid und ggf. Nachweise über Zuverdienste.

Hinweis: Auf den eingereichten Unterlagen können für die Wohnungsvermietung nicht erforderliche Informationen geschwärzt werden.

Mietzahlungsnachweis

Dies sind in der Regel Bescheinigungen des aktuellen Vermieters über die Mietzahlung aus denen sich die Mietzahlung ergibt.

Sie sind: 

  • Untermieter: Dann benötigen Sie den Untermietvertrag und den Mietzahlungsnachweis.
  • Eigentümer: Dann benötigen Sie einen Grundsteuerbescheid oder Grundbuchauszug.
  • Sie wohnen noch im Elternhaus: Dann benötigen Sie eine von den Eltern ausgestellte Bestätigung und den Personalausweis der Eltern zur Vorlage.

Ersatzweise können auch Kontoauszüge mit den entsprechenden Nachweise vorgelegt werden.

Hinweis: Auf den eingereichten Unterlagen können für die Wohnungsvermietung nicht erforderliche Informationen geschwärzt werden. 

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Für viele Wohnungen benötigen Sie einen WBS bzw. ein WBS-fähiges Einkommen. Die konkreten Anmietungsbedingungen können Sie dem Exposé entnehmen.
Sofern Sie noch keinen WBS haben, können Sie mit unserem WBS-Schnellcheck überprüfen, ob Sie berechtigt sind.
Falls Sie einen regulären WBS (Wohnberechtigungsschein) benötigen, können Sie diesen in der Regel beim zuständigen Wohnungsamt (meist Sitz im Bürgeramt) des ansässigen Bezirkes beantragen.
Die wichtigsten Fragen und nützlichen Links zum Wohnberechtigungsschein haben wir für Sie in unserem degewo-Blog zusammengefasst.

Fragen zur Nachmieterstellung

Als städtisches Wohnungsunternehmen gilt es, eine Vielzahl an Vermietungskriterien (z. B. WBS-Erfordernis, Erfüllung von Kooperationsvereinbarungen) zu beachten. Daher ist eine pauschale Aussage zur Nachmietersuche nicht möglich. Sollten Sie uns eine Nachmieterin oder einen Nachmieter für Ihre Wohnung vorschlagen, können wir Ihnen daher nicht garantieren, dieser Empfehlungen zu folgen. Denn entsprechend des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichten wir uns, fair und transparent zu vermieten. Sollte die Stellung eines Nachmieters möglich sein, können Sie u. a. die Nachmietervereinbarung nutzen.

Für Interessenten: Wir weisen darauf hin, dass die Entscheidung für einen Nachmieter seitens degewo nicht von dem Zustandekommen der Vereinbarung abhängig ist. Daher leisten Sie bitte keine unangemessenen Ausgleichszahlungen zur Übernahme von Mietereigentum etc.. Weiterhin bitten wir Sie, dem Vormieter keine personenbezogenen Unterlagen (z. B. Gehaltsnachweise) zu übergeben. Die Entscheidung für einen Nachmieter trifft ausschließlich degewo. Sofern wir die Wohnung für Sie reservieren können, werden wir die erforderlichen Bonitätsunterlagen im digitalen Kundenkontakt abfordern.

degewo-Nachmietervereinbarung als Dokument zum Download (109KB, PDF)

 

Wissenswertes
  • Zur Anmietung einer Wohnung sollte das verfügbare Haushalts­nettoeinkommen unge­fähr dem dreifachen der monatlichen Gesamt­miete entsprechen.
     
  • Aufgrund eines mehr­stufigen Vermietungs­prozesses, werden nur die Daten und Unterlagen abgefragt, die in der jeweiligen Phase tatsäch­lich notwendig sind.
     
  • Bitte keine unaufgefor­derten Bewerbungsunter­lagen per Post, E-Mail oder Fax. Aus datenschutz­rechtlichen Gründen werden diese Unterlagen nicht bearbeitet und umgehend gelöscht oder vernichtet.